Das Kindeswohl hat oberste Priorität
Welche Schule sollen die Kinder besuchen? Nach welchen Prinzipien sollen die Kinder erzogen werden? Oder die wohl wichtigste Frage: Bei wem werden die Kinder nach der Trennung wohnen? Dies sind nur wenige der Fälle welche wir im Sorgerecht regelmäßig lösen. Hierbei steht das Wohl der Kinder immer im Mittelpunkt. Fragen, welche die Zukunft Ihres Kindes oder Ihrer Kinder betreffen, klären wir gemeinsam in ruhiger und entspannter Atmosphäre.
Was bedeutet Sorgerecht?
Allgemein ist unter dem Sorgerecht sowohl das Recht als auch die Pflicht eines Elternteils zu verstehen, die elterliche Sorge über ein Kind auszuüben. Das Sorgerecht ist jedoch nicht für die alltäglichen Fragen welche sich bei der Betreuung eines Kindes stellen von Bedeutung, sondern vielmehr für grundlegende Fragen, wie zum Beispiel, welche Schule besucht das Kind, wo wohnt das Kind, welche medizinischen Maßnahmen und Eingriffe werden am Kind durchgeführt.
Lediglich wenn die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge dem Kindeswohl schadet, wird einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge übertragen und dies auch nur dann, sofern es nicht ausreichend ist, einen Teilbereich der elterlichen Sorge (z.B das Aufenthaltsbestimmungsrecht) auf einen Elternteil zu übertragen.
Was bedeutet Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht ist häufig ein großer Streitpunkt zwischen getrennt lebenden Ehegatten. Darunter versteht man das Recht auf eine zwischenmenschliche Beziehung und Kommunikation zwischen dem Kind und dem jeweiligen Elternteil.
Es umfasst neben dem Besuchsrecht auch jede andere Kontaktaufnahme. Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs ist im Gesetz nicht geregelt. Es bestimmt insbesondere auch nicht die Länge oder Häufigkeit von Besuchen. Es ist hier nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes ein förderlicher Umgangsplan zu gestalten.
Dies sollte im Idealfalle gemeinsam und einverständlich zwischen den Eltern geschehen. Sofern es jedoch zu einer Umgangsverweigerung durch den betreuenden Elternteil kommt, ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unvermeidbar.