Sorgerecht klären

Nach einer Scheidung stellen sich viele Fragen, welche das weitere Leben der gemeinsamen Kinder betreffen. Streitigkeiten zum Sorgerecht sind hierbei kein seltener Fall. Die Rechtsanwälte der Kanzlei BlumLangScherner sind darauf spezialisiert, sämtliche Fragen zum Sorgerecht zu klären. Mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl – zum Wohle aller Beteiligten.

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Das Kindeswohl hat oberste Priorität

Welche Schule sollen die Kinder besuchen? Nach welchen Prinzipien sollen die Kinder erzogen werden? Oder die wohl wichtigste Frage: Bei wem werden die Kinder nach der Trennung wohnen? Solche und viele andere Fälle lösen wir regelmäßig im Sorgerecht. Hierbei steht das Wohl der Kinder immer im Mittelpunkt. Fragen, welche die Zukunft Ihres Kindes oder Ihrer Kinder betreffen, klären wir gemeinsam in ruhiger und entspannter Atmosphäre.

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Was bedeutet Sorgerecht?

Allgemein ist unter dem Sorgerecht sowohl das Recht als auch die Pflicht eines Elternteils zu verstehen, die elterliche Sorge über ein Kind auszuüben. Das Sorgerecht ist jedoch nicht von Bedeutung für die alltäglichen Fragen, die sich bei der Betreuung eines Kindes stellen, sondern vielmehr für grundlegende Fragen wie z. B. diese: Welche Schule besucht das Kind? Wo wohnt das Kind? Welche medizinischen Maßnahmen und Eingriffe werden am Kind durchgeführt?

Das Sorgerecht für die gemeinsamen ehelichen Kinder steht kraft Gesetz beiden Ehegatten gemeinsam zu.
Auch die Scheidung ändert hieran nichts. Besteht zwischen den Eltern Streit oder Uneinigkeit über einzelne Fragen der elterlichen Sorge, müssen diese, sofern außergerichtlich keine Einigung herbeigeführt werden kann, einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden.

Lediglich wenn die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge dem Kindeswohl schadet, wird einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge übertragen und dies auch nur dann, sofern es nicht ausreichend ist, einen Teilbereich der elterlichen Sorge (z. B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht) auf einen Elternteil zu übertragen.

Was bedeutet Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht ist häufig ein großer Streitpunkt zwischen getrennt lebenden Ehegatten. Darunter versteht man das Recht auf eine zwischenmenschliche Beziehung und Kommunikation zwischen dem Kind und dem jeweiligen Elternteil.

Es umfasst neben dem Besuchsrecht auch jede andere Kontaktaufnahme. Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs ist im Gesetz nicht geregelt. Es bestimmt insbesondere auch nicht die Länge oder Häufigkeit von Besuchen. Es ist hier nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes ein förderlicher Umgangsplan zu gestalten.

Dies sollte im Idealfalle gemeinsam und einverständlich zwischen den Eltern geschehen. Sofern es jedoch zu einer Umgangsverweigerung durch den betreuenden Elternteil kommt, ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unvermeidbar.

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Ihre Experten im Familienrecht

Christoph Lang
Fachanwalt für Familienrecht
Leyla Scherner
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Seit über drei Jahrzehnten bietet die Kanzlei BlumLangScherner Rechtsanwälte individuelle, ganzheitliche Beratung und Rechtsvertretung – in der Vorderpfalz und darüber hinaus. Gegründet 1985 in Haßloch unter dem Namen Leydecker, Lang & Kollegen besteht das Team heute aus zwei Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie alle bringen ihr Wissen und ihre Leidenschaft für Sie, die Mandantinnen und Mandanten, ein – präzise, sorgfältig und mit viel Fachkompetenz.

Individuelle Beratung. Reibungslose Abläufe.

Wenn es um emotional geprägte Themen geht, wie dies etwa im Familien- und Erbrecht der Fall ist, zeichnet sich das Team von BlumLangScherner durch ein gutes Gespür für Menschen und individuelle Beratung aus. Die Mandanten und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt! Um Sie optimal beraten und betreuen zu können, pflegt das Kanzleiteam innovative Arbeitsweisen mit klaren Abläufen und reibungsloser Kommunikation.