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Dr. Gertrud Hock-Leydecker
Rechtsanwältin

Klaus Lang
Partner • Rechtsanwalt
Viele Immobiliendarlehen sind fehlerhaft
Die meisten der von uns geprüften Immobiliendarlehen besitzen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können widerrufen werden. Betroffen sind Verträge, deren Abschluss zwischen 10.06.2010 und 20.06.2016 erfolgte. Wegen des aktuell niedrigen Zinsniveaus kann man auf diese Weise Tausende Euro sparen. Auch wenn die finanzierte Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft werden soll oder bereits verkauft wurde, kann man von der aktuellen Rechtsprechung profitieren. Sogar die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann bei einem erfolgreichen Widerruf zurückverlangt werden.
Die Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Sachsen haben die Widerrufsbelehrung von fast 10.000 Kreditverträgen überprüft. In rund 80 Prozent der Fälle haben die Verbraucherschützer Fehler gefunden. Weit mehr als die Haelfte davon sind sogar von den Gerichten anerkannt worden.
Keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen
Auch Kreditnehmer, die ihr Haus oder ihre Wohnung vor dem Ende der Zinsbindungsfrist verkaufen wollen, profitieren davon. Wenn sie ihren Vertrag erfolgreich widerrufen, ist die Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr zu zahlen. In anderen Fällen müssen sie Kunden an die Bank bezahlen. Damit soll der Nachteil der Bank ausgeglichen werden, weil diese für das gekündigte Darlehen nicht den festen Zinssatz erhält.
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BlumLang Rechtsanwälte
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Seit über drei Jahrzehnten bietet die Kanzlei BlumLang Rechtsanwälte individuelle, ganzheitliche Beratung und Rechtsvertretung – in der Vorderpfalz und darüber hinaus. Gegründet 1985 in Haßloch unter dem Namen Leydecker, Lang & Kollegen besteht das Team heute aus zwei Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie alle bringen ihr Wissen und ihre Leidenschaft für Sie, die Mandantinnen und Mandanten, ein – präzise, sorgfältig und mit viel Fachkompetenz.
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