Umsichtig und vorausschauend: die Planung der Unternehmensnachfolge

Eines Tages ist es so weit: Die aktive Zeit an der Spitze des Unternehmens ist zu Ende. Doch leider wird oft verdrängt, dass die Nachfolge rechtzeitig geregelt werden sollte – besonders dann, wenn durch die geplante Nachfolge Konflikte in der eigenen Familie entstehen können.

Schwerpunkte der familieninternen Unternehmensnachfolge

Bei der langfristigen Planung der Unternehmensnachfolge innerhalb einer Familie sind zahlreiche Punkte wichtig:

  • Gesellschaftsrecht und Erbrecht aufeinander abstimmen
    Eine geplante Nachfolge scheitert, wenn im Testament ein Erben bestimmt wird, den die Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag als Nachfolger nicht zulässt. Eine Abstimmung zwischen der letztwilligen Verfügung im Testament und den Nachfolgeklauseln in den Gesellschaftsverträgen vorhandener Beteiligungen ist also zwingend erforderlich.
  • Erbrechtliche Situation anpassen
    Auch wenn die eigentliche Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten stattfinden soll, sollte ein Unternehmertestament den Fortbestand des Unternehmens für den Fall eines überraschenden Ablebens des Firmeninhabers sicherstellen. Bei der Unternehmensübergabe muss die erbrechtliche Gestaltung den Nachfolger vor Liquiditätsabschlüssen durch Pflichtteilsansprüche schützen.
  • Steuerliche Rahmenbedingungen gestalten
    Ohne eine spezialisierte steuerliche Beratung ist eine Unternehmensnachfolge nicht umsetzbar. Es gilt, die Einhaltung erbschaftssteuerlicher Voraussetzungen für die Privilegierung von Betriebsvermögen sicherzustellen. Nicht selten müssen im Vorfeld einer Unternehmensnachfolge Probleme der Betriebsaufspaltung gelöst werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der vorausschauenden Planung Ihrer Unternehmensnachfolge

Rufen Sie uns gleich an oder senden Sie uns eine Nachricht

06232 6079955

Familieninterne Unternehmensnachfolge – das können wir für Sie tun

Aufgrund unserer Expertise in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht sind wir auf den Bereich der Unternehmensnachfolge spezialisiert und beraten insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Themen:

  1. Wir entwickeln ein sinnvolles erb- und steuerrechtliches Nachfolgekonzept auf Basis einer Erbschaftssteuersimulation und Risikoanalyse.
  2. Wir passen vorhandene Gesellschaftsverträge entsprechend dem Nachfolgekonzept an und bilden Familiengesellschaften bzw. Familienpools.
  3. Wir bewerten Immobilien- und Unternehmensvermögen, um bei der Übergabe erbschafts- und schenkungssteuerliche Privilegien optimal auszunutzen.
  4. Wir übernehmen die erbrechtliche Gestaltung durch Erstellung von Unternehmertestamenten, um einen Ausgleich innerhalb der Familie zu schaffen und die Risiken von Pflichtteilsansprüchen zu minimieren.

Unsere Angebote zur steuerlichen Beratung:

Erbschaftssteuerliche Analyse des privaten und betrieblichen Vermögens

  • Ausnutzung der Zehnjahreszeiträume
  • Gründung von Familiengesellschaften und Familienstiftungen
  • Herauslösen von Verwaltungsvermögen
  • Steuerliche Belastungsvergleiche
  • Steuerliche Bewertung des Betriebsvermögens

BlumLang Rechtsanwälte

Ehrlich. Persönlich. Kompetent.

Seit über drei Jahrzehnten bietet die Kanzlei BlumLang Rechtsanwälte individuelle, ganzheitliche Beratung und Rechtsvertretung – in der Vorderpfalz und darüber hinaus. Gegründet 1985 in Haßloch unter dem Namen Leydecker, Lang & Kollegen besteht das Team heute aus zwei Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie alle bringen ihr Wissen und ihre Leidenschaft für Sie, die Mandantinnen und Mandanten, ein – präzise, sorgfältig und mit viel Fachkompetenz.

Individuelle Beratung. Reibungslose Abläufe.

Wenn es um emotional geprägte Themen geht, wie dies etwa im Familien- und Erbrecht der Fall ist, zeichnet sich das Team von BlumLang durch ein gutes Gespür für Menschen und individuelle Beratung aus. Die Mandanten und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt! Um Sie optimal beraten und betreuen zu können, pflegt das Kanzleiteam innovative Arbeitsweisen mit klaren Abläufen und reibungsloser Kommunikation.