Scheidung mit gemeinsamer Immobilie:
Wer bekommt was?

Bei einer Scheidung ist der größte Streitpunkt meistens das Haus oder die Wohnung. Durch unsere Expertise im Familien- und Immobilienrecht bieten wir Ihnen die beste Kombination an Erfahrung, wenn es um Fragen zum Eigenheim nach der Scheidung geht.

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Was wird aus dem gemeinsamen Haus bei der Scheidung?

Die gemeinsame Immobilie stellt meist den größten Teil des gemeinsamen Vermögens dar. Im Fall der Scheidung ist sie deshalb oft der größte Streitpunkt und wirft viele Fragen auf. Die Immobilie fällt unter den Zugewinnausgleich. Der hier entstehende Anspruch ist jedoch ein reiner Zahlungsanspruch und erfasst nicht einzelne Vermögensgegenstände. Die Ehegatten müssen sich deshalb darüber einigen, wie mit der Immobilie verfahren werden soll, um sie aufzuteilen.

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Typische Fallstricke bei der Scheidung mit Immobilie

Zu beachten ist unbedingt, dass alle Alternativen große Fallstricke aufweisen können. Unter anderem sollte Folgendes beachtet werden:
    • Banken müssen involviert werden
    • Haftungsfreistellung des übertragenden Ehegatten für gemeinsame Kreditverbindlichkeiten muss im Außenverhältnis erzielt werden
    • Haftungsfreistellung muss im Übertragungsvertrag verankert werden
    • Der Wert der Immobile muss zutreffend ermittelt werden

Wir helfen Ihnen dabei, eine Lösung zu finden

Es sollte hier unbedingt mit anwaltlicher Hilfe eine passende, auf Ihre individuelle Lage maßgeschneiderte Alternative erarbeitet und mit dem anderen Ehegatten ausgehandelt werden.

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Ihre Experten im Familienrecht

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