Was wird aus dem gemeinsamen Haus bei der Scheidung?
Die gemeinsame Immobilie stellt meist den größten Teil des gemeinsamen Vermögens dar. Im Fall der Scheidung ist sie deshalb oft der größte Streitpunkt und wirft viele Fragen auf. Die Immobilie fällt unter den Zugewinnausgleich. Der hier entstehende Anspruch ist jedoch ein reiner Zahlungsanspruch und erfasst nicht einzelne Vermögensgegenstände. Die Ehegatten müssen sich deshalb darüber einigen, wie mit der Immobilie verfahren werden soll, um sie aufzuteilen.
Typische Fallstricke bei der Scheidung mit Immobilie
Zu beachten ist unbedingt, dass alle Alternativen große Fallstricke aufweisen können. Unter anderem sollte Folgendes beachtet werden:
- Banken müssen involviert werden
- Haftungsfreistellung des übertragenden Ehegatten für gemeinsame Kreditverbindlichkeiten muss im Außenverhältnis erzielt werden
- Haftungsfreistellung muss im Übertragungsvertrag verankert werden
- Der Wert der Immobile muss zutreffend ermittelt werden
Es sollte hier unbedingt mit anwaltlicher Hilfe auf Ihre individuelle Lage maßgeschneidert eine passende Alternative erarbeitet und mit dem anderen Ehegatten ausgehandelt werden.