Steuerberaterhaftung – die Pflichten sind entscheidend
In Deutschland gibt es kein Steuerberater-Haftungsgesetz – daher ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ausschlaggebend für die Regeln in Sachen Haftung von Steuerberatern.
Entscheidend für die Ansprüche auf Schadenersatz sind die Pflichten des Steuerberaters, die im mit dem Mandanten geschlossenen Steuerberatungsvertrag festgeschrieben sind: Hier hat der BGH in vielen Entscheidungen zahlreiche Pflichten für einen Steuerberater festgelegt.
Ein Steuerberater muss zum Beispiel
- die einschlägigen Steuergesetze kennen und über die aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte informiert sein.
- die Mandanten ungefragt, fachkundig und sorgfältig zu bestimmten Themen aufklären.
- alle mit Frist versehenen Arbeiten rechtzeitig vorbereiten.
- den Mandanten innerhalb der Beratung die wichtigen Sachverhalte detailreich erklären.
- seinen Mandanten vor Schaden bewahren und ihm helfen, seine Belange eigenverantwortlich zu wahren.
Kanzlei BlumLang: unsere Schwerpunkte in Sachen Steuerberaterhaftung
Unser Team hat viele Jahre Erfahrung in Haftungsfragen rund um die Steuerberatung – bei Einzelpersonen und Unternehmen:
- Wir übernehmen in Schadensersatzprozessen die Vertretung für Versicherungen und Steuerberater.
- Wir setzen Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater durch
- Wir berücksichtigen die besonderen Verjährungsregeln bei der Steuerberaterhaftung.
- Wir haben viel Erfahrung bei der Ermittlung der tatsächlichen Steuerschäden.