Testament und Erbvertrag erstellen

Im Grunde regelt bereits das Gesetz die Erbfolge fest. Allerdings wird die gesetzliche Erbfolge den meisten Familien- und Vermögensverhältnissen nicht gerecht. Nicht selten führt der ungeregelte Erbfall zu ungewünschten Ergebnissen und Streitigkeiten innerhalb der Familie.


Vernünftig handelt derjenige, der Überlegungen zur eigenen Vermögensnachfolge nicht verdrängt, sondern seine Vermögensangelegenheiten rechtzeitig und bewusst regelt. Informieren Sie sich unverbindlich über den Ablauf Ihrer persönlichen Nachfolgeplanung.

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Nachlass rechtzeitig und intelligent planen

Häufig wird der Begriff „Testament machen“ mit dem Alter in Verbindung gebracht. Doch wer frühzeitig plant, kann spätere Komplikationen vorbeugen – beispielsweise wenn eine plötzliche Krankheit es erschwert, eigenständig zu handeln. Ohne Testament regelt das Gesetz was mit dem Vermögen nach dem Tod passiert. Die sogenannte erbliche Gesetzfolge entscheidet dann darüber, wer erbt (Familienangehörige, Lebenspartner) und wie hoch der jeweilige Anteil ausfällt.

Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und stellt sicher, dass Ihr Vermögen genau nach Ihren Wünschen verteilt wird. Außerdem werden Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden. Auch eine Enterbung kann in einem Testament aufgenommen werden. Dann haben nahe Angehörige lediglich einen Mindestanspruch am Erbe.

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Zwischen Testament und Erbvertrag unterscheiden

Neben dem Testament stellt der Erbvertrag die zweite Möglichkeit dar, sein Erbe zu Lebzeiten zu verteilen. Der Unterschied zu einem Testament liegt vor allem darin, dass ein Erbvertrag nicht so schnell und einfach geändert werden kann wie ein Testament. Bei einem Erbvertrag handelt es sich um eine gegenseitige Erklärung, die dem Erben Rechtssicherheit hinsichtlich seines Erbanteils bietet. Während ein gemeinschaftliches Testament nur von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern abgeschlossen werden kann, müssen die Beteiligten an einem Erbvertrag nicht miteinander verheiratet sein.

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Ehrlich. Persönlich. Kompetent.

Seit über drei Jahrzehnten bietet die Kanzlei BlumLang Rechtsanwälte individuelle, ganzheitliche Beratung und Rechtsvertretung – in der Vorderpfalz und darüber hinaus. Gegründet 1985 in Haßloch unter dem Namen Leydecker, Lang & Kollegen besteht das Team heute aus zwei Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie alle bringen ihr Wissen und ihre Leidenschaft für Sie, die Mandantinnen und Mandanten, ein – präzise, sorgfältig und mit viel Fachkompetenz.

Individuelle Beratung. Reibungslose Abläufe.

Wenn es um emotional geprägte Themen geht, wie dies etwa im Familien- und Erbrecht der Fall ist, zeichnet sich das Team von BlumLang durch ein gutes Gespür für Menschen und individuelle Beratung aus. Die Mandanten und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt! Um Sie optimal beraten und betreuen zu können, pflegt das Kanzleiteam innovative Arbeitsweisen mit klaren Abläufen und reibungsloser Kommunikation.