Der Unternehmenskauf aus der Insolvenz stellt besondere Anforderungen an den Berater
Die Folgen der Corona-Pandemie sind für viele kleine und mittelständische Unternehmen nicht mehr zu bewältigen. Der Erwerb von Unternehmenswerten aus der Insolvenz des „eigenen“ Unternehmens stellt für viele Unternehmer und Anteilseigener eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative dar.
Übernahmen von insolventen Unternehmen weisen eine Reihe von Besonderheiten auf, die durch den Erwerber zentral gesteuert werden müssen. Neben insolvenzrechtlichen Sonderregelungen führen unterschiedliche Interessenslagen von Banken, Mitarbeitern, Gewerkschaften, Kunden, Lieferanten und Vermietern/Leasinggebern zu einer hohen Komplexität im Transaktionsprozess. Darüber hinaus herrscht üblicherweise ein deutlich größerer Zeitdruck (3 bis 4 Monate) als in normalen M&A-Prozessen (9 bis 12 Monate).
Üblich ist eine übertragende Sanierung in Form eines Asset Deals. Dabei werden die betriebsnotwendigen Vermögenswerte an eine Auffanggesellschaft („NewCo”) des Erwerbers übertragen. Zudem können diese Vermögenswerte grundsätzlich mit erheblichen Abschlägen und ohne finanzielle Altlasten – wie Bankverbindlichkeiten oder Pensionsverpflichtungen – übernommen werden.
Der Kauf eines Unternehmens aus der Insolvenz kann Ihnen somit wesentliche Chancen und Vorteile bieten, wenn es gelingt, die Komplexität im Erwerbsprozess zu reduzieren sowie mögliche Risiken zu antizipieren. Die zentrale Steuerung des Erwerbsprozesses durch einen insolvenzerfahrenen M&A-Berater kann hierbei ein entscheidendes Momentum bieten.