Nachforderungen und Zahlungsaufschub
Achtung, ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlungsforderung. Soll der geforderte Betrag vorerst nicht gezahlt werden, muss zusätzlich noch die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Erfolgreicher Einspruch, erfolgreich vor Gericht
Das deutsche Steuerrecht ist äußerst komplex und einem permanenten Änderungsprozess unterworfen. So ist es nicht verwunderlich, dass in den Finanzämtern Fehler passieren bei der korrekten Anwendung der Steuervorschriften.
Doch der Erfolg oder Teilerfolg eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid ist direkt von den dargelegten Argumenten abhängig. Die kompetente Beratung durch Anwaltskanzleien kann hier zusätzlich zur Steuerberatung viel Geld und Zeit sparen.
Die Kanzlei BlumLang wird häufig von Steuerkanzleien mit Prozessvertretungen beauftragt: Wir arbeiten intensiv zusammen, damit die Mandanten bestmögliche Ergebnisse bei ihrem Einspruch vor Gericht erzielen.
Vorausschauend planen
Gerade bei Schenkungen oder im Erbfall gibt es viele Möglichkeiten zur Berechnung der fälligen Erbschafts- oder Schenkungssteuern. Die Kanzlei BlumLang unterstützt Sie
- bei der Optimierung der Steuererklärungen und damit der Steuerlast
- bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid
Wir vertreten Sie außerdem bei Klagen vor dem Finanzgericht und auch in Sachen Steuerstrafrecht.