Wer bei seiner Hochzeit keinen Ehevertrag abschließen möchte, kann sich bei einer späteren Trennung auch für eine Trennungsfolgenvereinbarung sowie eine Scheidungsfolgenvereinbarung als Sonderformen des Ehevertrages entscheiden. Sowohl der Ehevertrag als auch die Vereinbarungen müssen durch einen Notar beglaubigt werden, um wirksam zu sein. Lassen Sie sich von einem Anwalt zum Ehevertrag beraten, um einem Scheidungskrieg vorzubeugen!
Die gesetzlichen Regelungen bei einer Ehescheidung finden sich in den §§ 1564 ff. BGB. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Ehepartner der Alleinverdiener ist und sich der andere Partner um Kinder und Haushalt kümmert. Das trifft jedoch für viele Ehepaare nicht mehr zu, sodass die wichtigsten Punkte im Falle einer Scheidung in einem Ehevertrag geklärt werden sollten.
Was gehört in einen Ehevertrag?
- Festlegung des Güterstandes
- Aufteilung der Vermögenswerte
- Ausgleich von Rentenansprüchen
- Regelung des Unterhalts nach der Scheidung
Vor allem der sogenannte Versorgungsausgleich, der erst mit dem Rentenbeginn in Kraft tritt, kann in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung abweichend von den gesetzlichen Vorgaben geregelt werden.
Der Versorgungsausgleich regelt die Rentenansprüche
Während der Ehe können die Eheleute Ansprüche auf Zahlung einer gesetzlichen Rente, einer Beamtenversorgung, einer betrieblichen Altersversorgung oder Leistungen aus einer privaten Lebensversicherung als Rentenversicherung erwerben. Wenn die Rentenansprüche beider Ehepartner etwa gleich hoch sind, setzt das Gericht keinen Versorgungsausgleich an.
Bei unterschiedlich hohen Renten muss jedoch der Partner mit der höheren Rente einen Teil seiner Rentenansprüche an den geschiedenen Ehepartner abtreten. Die Rentenansprüche gegen den Ex-Partner bleiben auch im Fall einer neuen Ehe bestehen. Wenn Sie einen Anwalt zum Ehevertrag hinzuziehen, erklärt er Ihnen die Möglichkeiten, in dem Vertrag auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Dabei darf keiner der beiden Partner benachteiligt werden, da das Gericht den Ehevertrag sonst für sittenwidrig erklären kann.
Als Geschiedene im Alter abgesichert sein
Bei der Gestaltung eines Ehevertrages gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Trotzdem sollten sich die Vertragspartner von einem Anwalt beraten lassen, da vor allem bei der Altersvorsorge bestimmte Punkte zu beachten sind. Ein Richter kann den Ehevertrag für sittenwidrig erklären, wenn die Ehepartner auf den Versorgungsausgleich verzichten, dadurch aber ein Ehepartner stark benachteiligt wird oder sich die Vermögensverhältnisse zwischen Hochzeit und Scheidung stark verändert haben.