Erbprozess

Können Streitigkeiten nach einem Erbfall nicht mehr außergerichtlich geregelt werden, kommt es meist zu einem Erbprozess. Ist dies der Fall, kann es dafür ganz unterschiedliche Gründe geben. Wir stehen Ihnen bei Erbprozessen mit fundiertem Wissen und besonderer Empathie zur Seite.

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Ihre Fachanwälte für Erbrecht in Speyer und Umgebung

Erbprozesse und die Abgrenzung zu Nachlassverfahren sind komplex, vielfältig und für Laien schwer zu durchschauen – umso wichtiger ist es, einen kompetenten Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, evtl. einen solchen Prozess anzustrengen. Zudem können wir meist bereits im ersten Gespräch mit Ihnen sehen, welche Art von Erbprozess für Ihren individuellen Fall am geeignetsten wäre, die Erfolgsaussichten prüfen und ggf. Alternativen finden.
Sie möchten erbrechtliche Ansprüche geltend machen, befinden sich in einer Konfliktlage innerhalb einer Erbengemeinschaft oder wollen ein Testament anfechten? Wir sind Experten für alle Anliegen und Fragen rund um das Thema Erbprozesse und stehen Ihnen gerne zur Verfügung – ob Sie „nur“ eine juristische Beratung benötigen, Begleitung auf dem Weg zu einer außergerichtlichen Einigung oder einen versierten Rechtsbeistand vor Gericht.

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Die häufigsten Arten von Erbprozessen

Unter dem Begriff „Erbprozess“ werden viele verschiedene erbrechtliche Klagen vor einem Zivilgericht (Prozessgericht) zusammengefasst:

Testamentsanfechtung
Eine Person bezweifelt oder bestreitet die Rechtmäßigkeit eines Testaments und/oder geht gerichtlich dagegen vor, dass sie im Testament des Erblassers nicht berücksichtigt wurde.

Erbenfeststellungsklage (auch „Erbprätendentenstreit“ genannt)
Es geht um die grundsätzliche Frage, wer Erbe eines Erblassers geworden ist. Sie erfolgt oft nach erfolgreicher Testamentsanfechtung.

Pflichtteilsklagen
Wenn eine Person, der aus dem Nachlass eines Verstorbenen ein Pflichtteil zusteht, diesen nicht erhält, kann sie gegenüber den Erben ihren Anspruch auf den Pflichtteil gerichtlich geltend machen. Dies geschieht häufig in Form einer Stufenklage, die aus drei aufeinanderfolgenden Teilen besteht:

  1. Klage auf Auskunft (über das Nachlassverzeichnis)

  2. Klage auf eidesstattliche Versicherung (bei zögerlicher oder lückenhafter Auskunftserteilung)

  3. Klage auf Zahlung des aus der Auskunft hervorgehenden Pflichtteils


Herausgabeklage

Ein Erbe verlangt von einer anderen Person, die ohne Erbberechtigung etwas aus der Erbschaft erlangt hat, die Herausgabe der fraglichen Gegenstände. 

Erbteilungsklage
Hierbei handelt es sich um ein sehr schwieriges und leider häufiges Gerichtsverfahren, das Mitglieder einer Erbengemeinschaft untereinander austragen. Die Erbteilungsklage kommt zustande, wenn ein Miterbe gegen den Willen der anderen Erben die Auflösung („Auseinandersetzung“) der Erbengemeinschaft verlangt mit dem Ziel, den Nachlass vollständig aufzuteilen.

Teilungsversteigerung
Wenn zum Nachlass Immobilien gehören, kommt es im Zuge der Erbteilungsklage oft auch zu einer sogenannten Teilungsversteigerung. Mit der Versteigerung der Immobilie wird dann die entsprechende Erbengemeinschaft aufgelöst.

Erbprozesse: Jedes Verfahren benötigt individuelle Vorbereitung und umfassende Fachkenntnis!

Wie aus den obigen Beispielen bereits hervorgeht, geht es in Erbprozessen um sehr unterschiedliche Ansprüche. Bei einigen Erbprozessen werden Auskünfte, eidesstattliche Versicherungen oder Feststellungen der Erbberechtigung erstritten; andere wiederum werden geführt, um an einen berechtigten Erbanteil zu kommen oder die Herausgabe einer Erbschaft zu verlangen. Jeder Prozess verlangt also eine zielgerichtete Vorbereitung und sorgfältige, fokussierte Durchführung.

Zumal werden Erbprozesse, die immer vor einem Zivilgericht (Prozessgericht) geführt werden, nicht selten mit Verfahren vor Nachlassgerichten verwechselt, also etwa mit Erbscheinsverfahren oder Verfahren bezüglich der Testamentsvollstreckung und Nachlasspflege (z. B. Auswahl oder Entlassung eines Testamentvollstreckers, Bestellung eines Nachlasspflegers oder -verwalters). Die Verfahren vor dem Nachlassgericht werden juristisch „Amtsermittlungsverfahren“ genannt. Die Beteiligten sind hier weder Kläger noch Beklagte; ein anwaltlicher Beistand ist keine Voraussetzung, sehr oft jedoch notwendig und empfehlenswert. Vielfach verlaufen auch in ein und demselben Erbfall die Grenzen fließend: Aus Nachlassverfahren gehen häufig Erbprozesse hervor.

Unsere Fachkompetenz im Schwerpunkt Erbprozess

  • Juristische Beratung, Begleitung und Vertretung bei allen Arten von Erbprozessen

  • Beratung zur Abgrenzung Erbprozess / Nachlassverfahren; juristischer Beistand in beiden Formen

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Ihre Experten im Erbrecht

Dennis Blum
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Seit über drei Jahrzehnten bietet die Kanzlei BlumLangScherner Rechtsanwälte individuelle, ganzheitliche Beratung und Rechtsvertretung – in der Vorderpfalz und darüber hinaus. Gegründet 1985 in Haßloch unter dem Namen Leydecker, Lang & Kollegen besteht das Team heute aus zwei Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie alle bringen ihr Wissen und ihre Leidenschaft für Sie, die Mandantinnen und Mandanten, ein – präzise, sorgfältig und mit viel Fachkompetenz.

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Wenn es um emotional geprägte Themen geht, wie dies etwa im Familien- und Erbrecht der Fall ist, zeichnet sich das Team von BlumLangScherner durch ein gutes Gespür für Menschen und individuelle Beratung aus. Die Mandanten und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt! Um Sie optimal beraten und betreuen zu können, pflegt das Kanzleiteam innovative Arbeitsweisen mit klaren Abläufen und reibungsloser Kommunikation.