Unterhalt klären
Eine Trennung oder bevorstehende Scheidung wirft viele komplexe Rechtsfragen auf – vor allem wenn es gemeinsame Kinder gibt. Die Fachanwälte der Kanzlei BlumLangScherner sind Experten für Fragen zum Unterhalt bei einer Trennung – persönlich, verständnisvoll und kompetent.
Unterhaltsansprüche geltend machen
Bereits mit der Trennung entstehen in der Regel Unterhaltsansprüche für den Ehegatten mit geringerem Einkommen. Auch nach der Scheidung bestehen sodann grundsätzlich Ansprüche auf sog. nachehelichen Unterhalt fort.
Was muss ich beachten?
Unterhalt für die Vergangenheit kann nur unter engen Voraussetzungen gefordert werden. Daher sollte der oder die Unterhaltsberechtigte schnellstmöglich tätig werden, um diese Ansprüche nicht zu verlieren.
Wir berechnen bereits im Beratungsgespräch Ihre voraussichtlichen Unterhaltsansprüche oder -pflichten, so dass Sie finanzielle Planungssicherheit erlangen. Außerdem unterstützen wir Sie bei der rechtzeitigen Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen.
Wer muss Unterhalt zahlen?
Personen, welche direkt voneinander abstammen, sind nach Gesetz unterhaltspflichtig. Dazu zählen Großeltern, Eltern und Kinder – wobei primär die Eltern in der Pflicht stehen, Unterhalt zu leisten. Für Stiefeltern, Tante, Onkel oder Geschwister gilt keine Unterhaltspflicht.
Nach einer Trennung muss das Elternteil Unterhalt zahlen, bei welchem das Kind nicht aufwächst. Das andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht bereits mit der Erziehung und Verpflegung.
Wieviel Unterhalt bekommt das Kind?
Die Höhe des Unterhalts ist von vielen Faktoren abhängig. Die Kanzlei BlumLangScherner Rechtsanwälte berechnet die voraussichtliche Höhe des Unterhalts gemeinsam mit den Mandanten während des Beratungsgespräches.
Ihre Experten im Familienrecht
Christoph Lang
Fachanwalt für FamilienrechtLeyla Scherner
Fachanwältin für Erb- und FamilienrechtKati Weingarten
Fachanwältin für FamilienrechtBlum, Lang, Scherner.
Ihre Rechtsanwälte.
Ehrlich. Persönlich. Kompetent.
Seit über drei Jahrzehnten bietet die Kanzlei BlumLangScherner Rechtsanwälte individuelle, ganzheitliche Beratung und Rechtsvertretung – in der Vorderpfalz und darüber hinaus. Gegründet 1985 in Haßloch unter dem Namen Leydecker, Lang & Kollegen besteht das Team heute aus zwei Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie alle bringen ihr Wissen und ihre Leidenschaft für Sie, die Mandantinnen und Mandanten, ein – präzise, sorgfältig und mit viel Fachkompetenz.
Individuelle Beratung. Reibungslose Abläufe.
Wenn es um emotional geprägte Themen geht, wie dies etwa im Familien- und Erbrecht der Fall ist, zeichnet sich das Team von BlumLangScherner durch ein gutes Gespür für Menschen und individuelle Beratung aus. Die Mandanten und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt! Um Sie optimal beraten und betreuen zu können, pflegt das Kanzleiteam innovative Arbeitsweisen mit klaren Abläufen und reibungsloser Kommunikation.