So holen Sie sich Ihre volle Rente zurück

Wenn der ehemalige Partner verstirbt, kann der überlebende Ehegatte die ihm durch den Versorgungsausgleich gekürzten Rentenbeiträge zurückfordern. Allerdings lehnen die Versorgungsträger Anträge auf Rückforderung der Rente häufig ab. Spätestens jetzt sollte man einen Fachanwalt für Familienrecht zu Rate ziehen.

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Eine Rückforderung kann sich lohnen

Geschiedenen Senioren wird häufig ein Teil der Rente für die ehemalige Gattin oder den ehemaligen Gatten abgezogen – selbst wenn diese oder dieser bereits verstorben ist. Den Rest behalten die Rentenversicherer und Versorgungsträger für sich.
Was viele nicht wissen: Man kann sich oft die volle Rente zurückholen. Mit etwas Glück kann man so die monatliche Rente um mehrere Hundert Euro aufstocken.

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Mit jahrelanger Expertise und der fachlichen Qualifikation im Familienrecht unterstützen wir Sie bei der Rückforderung Ihrer gekürzten Rente. Lassen Sie sich bzw. Ihre betroffenen Angehörigen in einem persönlichen Gespräch von uns beraten. Von uns erfahren Sie, ob eine Rückforderung Ihrer Rente möglich ist und wie hoch Ihre neuen Rentenzahlungen ausfallen könnten.

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Bei einer Scheidung müssen oft verschiedene finanzielle Aspekte geklärt werden. Hierzu zählt auch die Aufteilung der Rente. Ehepaare bauen ihre Altersvorsorge meist mit Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine betriebliche Altersversorgung auf. Bei einer Ehescheidung werden die während der Ehezeit erzielten Rentenanwartschaften zwischen den ehemaligen Partnern aufgeteilt. Diesen Vorgang nennt man Versorgungsausgleich.

Warum wird die Rente bei einer Scheidung aufgeteilt?

Aufgrund unterschiedlich langer Arbeitsdauer entstehen Unterschiede in der Höhe der Rentenanwartschaften. Der Ehegatte, der beispielsweise aufgrund der Kindererziehung weniger oder gar nicht gearbeitet hat, besitzt nicht selten eine geringere Rentenanwartschaft. Auch ergeben sich Unterschiede, wenn ein Ehepartner während der Ehe längere Zeit erwerbslos war oder im öffentlichen Dienst gearbeitet hat.

Der Versorgungsausgleich gleicht diese unterschiedlichen Anwartschaften bei einer Scheidung aus. So erhält jeder Ehegatte die Hälfte der Rentenanwartschaften des anderen Ehepartners, welche während der Ehezeit gebildet wurde – beiden Ehegatten steht nach Durchführung des Versorgungsausgleichs dann eine gleich hohe Altersversorgung zu.

Jeder Ehegatte erhält durch den Versorgungsausgleich die gleiche monatliche Rente

Der Versorgungsausgleich tritt bei einer Scheidung automatisch in Kraft. Hat die Ehe keine drei Jahre gehalten, entfällt der automatische Ausgleich. Er kann aber von einem Ehepartner beantragt werden.



Was passiert mit der geteilten Anwartschaft, wenn der ehemalige Partner verstirbt?

Der überlebende Ehegatte hat die Möglichkeit, die ihm gekürzte Rente zurückzufordern. Ein Anspruch auf Rückübertragung der Rentenanwartschaften besteht dabei in zwei Fällen:
  • Der Ex-Ehegatte stirbt vor Renteneintritt oder
  • Der Ex-Ehegatte hat bis zu seinem Tod nicht länger als 3 Jahre Rente bezogen

Was Sie beachten müssen

Bedingungen an die Rückforderung der Rente

  • Die Rückabwicklung erfolgt nicht automatisch und muss beim Versorgungsträger oder Rentenversicherer beantragt werden.
  • Die Rückforderung bzw. Anpassung der Rente erfolgt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Folgemonat der Antragstellung. Damit ihm nicht Monat für Monat Rentenzahlungen entgehen, sollte der Überlebende schnell handeln.
  • Zu beachten ist auch, dass nur die Rentenanwartschaften, die bei den Regelversorgungswerken erworben wurden, zurückerstattet werden. Dies gilt nicht für die Rentenanwartschaften aus einer Betriebsrente, Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst oder eine private Altersvorsorge.

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