Unterhaltsansprüche geltend machen
Bereits mit der Trennung entstehen in der Regel Unterhaltsansprüche für den Ehegatten mit geringerem Einkommen. Auch nach der Scheidung bestehen sodann grundsätzlich Ansprüche auf sog. nachehelichen Unterhalt fort.
Was muss ich beachten?
Unterhalt für die Vergangenheit kann nur unter engen Voraussetzungen gefordert werden. Daher sollte die Unterhaltsberechtigte schnellstmöglich tätig werden, um diese Ansprüche nicht zu verlieren.
Wer muss Unterhalt zahlen?
Personen, welche direkt voneinander abstammen, sind nach Gesetz unterhaltspflichtig. Dazu zählen Großeltern, Eltern und Kinder – wobei primär die Eltern in der Pflicht stehen, Unterhalt zu leisten. Für Stiefeltern, Tante, Onkel oder Geschwister gilt keine Unterhaltspflicht.
Nach einer Trennung muss das Elternteil Unterhalt zahlen, bei welchem das Kind nicht aufwächst. Das andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht bereits mit der Erziehung und Verpflegung.
Wieviel Unterhalt bekommt das Kind?
Die Höhe des Unterhalts ist von vielen Faktoren abhängig. Die Kanzlei BlumLang Rechtsanwälte berechnet die voraussichtliche Höhe des Unterhalts gemeinsam mit den Mandanten während des Beratungsgespräches.