Die Erbengemeinschaft:
Streitigkeiten vermeiden, Konflikte beilegen

Leider kommt es in einer Erbengemeinschaft nicht selten zu Unklarheiten und Konflikten bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Häufig liegt das daran, dass der Erblasser es versäumt hat, ausreichend deutliche, nicht anfechtbare Regelungen in seinem Testament bzw. im Erbvertrag festzuhalten – sofern es überhaupt einen letzten Willen oder einen Erbvertrag gibt.

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Was bedeutet „Erbengemeinschaft“ juristisch?

Eine Erbengemeinschaft wird juristisch als „Gesamthandsgemeinschaft“ bezeichnet; das gemeinschaftliche Erbe nennen Juristen das „Gesamthandseigentum“. Dabei ist jede einzelne Person, die zur Erbengemeinschaft gehört, zu jeder Zeit berechtigt, ihren Anteil am Vermögen zu verlangen und damit auf die Auseinandersetzung des Nachlasses hinzuwirken. Da jedoch alle Miterben gemeinsam bestimmen müssen, was mit dem Gesamtnachlass geschieht (ein einzelner Miterbe kann lediglich über seinen eigenen Erbanteil allein verfügen), sind Streitigkeiten oft vorprogrammiert. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass der geerbte Besitz in letzter Konsequenz zwangsversteigert werden muss. Mit der Unterstützung unserer Fachanwälte für Erbrecht können Sie solche Folgen von vornherein vermeiden!

Erbengemeinschaft: Der Erbschein als wichtigstes Dokument

Den Erbschein erhalten Erben auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht; er belegt die Erbberechtigung und gibt auch Aufschluss darüber, ob es eventuelle Beschränkungen bei der Verfügung über das Erbe gibt. Einer Erbengemeinschaft wird häufig ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt. Allerdings ist jeder einzelne Miterbe berechtigt, einen eigenen Erbschein zu beantragen; in diesem Fall muss er jedoch belegen, dass alle Erben aus der Erbengemeinschaft den Nachlass angenommen haben. So kommt es schon bei der Beantragung des Erbscheins häufig zu Konflikten bis hin zu streitigen Erbscheinsverfahren. Nehmen Sie daher den Rat unserer erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht in Anspruch!

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Welche Rechte und Pflichte haben Sie als Miterbe in einer Erbengemeinschaft?

Alle Rechte, die ein Verstorbener hinterlässt und die vererbbar sind (also sämtliche Vermögensrechte wie Vermögen/Guthaben, Immobilien und bewegliche Gegenstände) gehen automatisch auf die Mitglieder der Erbengemeinschaft über. Jeder Miterbe hat jedoch die Möglichkeit, seinen Anteil der Erbschaft innerhalb einer gesetzlichen Frist auszuschlagen.

Grundsätzlich ist kein Mitglied einer Erbengemeinschaft verpflichtet, anderen Miterben Auskünfte bezüglich des Erbes zu geben. Ein solcher Auskunftsanspruch entsteht nur ausnahmsweise, z. B. wenn ein Miterbe keine oder zu wenige Informationen über wesentliche Belange des Erbes besitzt und andere Personen aus der Erbengemeinschaft ohne weiteres entsprechende Auskunft geben können. Ebenso sind Personen, die zum Zeitpunkt des Erbfalls in häuslicher Gemeinschaft mit dem Erblasser gelebt haben und/oder vom Erblasser eine General- oder Vorsorgevollmacht bekommen haben, den Miterben gegenüber auskunftspflichtig, wenn diese es verlangen.

Zu allen weiteren Rechten und Pflichten sowie zu allen weiteren Fragen rund um das Thema einer Erbengemeinschaft beraten wir Sie gerne: BlumLangScherner, Ihre Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht in Speyer.

Unsere Fachkompetenz im Schwerpunkt Erbengemeinschaft

  • Beratung und Rechtsbeistand für Mitglieder einer Erbengemeinschaft
  • Beratung von Erblassern, die planen, ihren Besitz einer Erbengemeinschaft zu hinterlassen
  • Beratung zur Verwaltung des Nachlasses einer Erbengemeinschaft
  • Beratung zu Immobilien als Teil des Nachlasses einer Erbengemeinschaft
  • Beratung zu Auflösung bzw. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Konfliktberatung sowie außergerichtliche und gerichtliche Streitbeilegung innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • Gerichtliche Vertretung bei Erbprozessen, Erbscheinsverfahren, Erbteilungsklagen
  • Juristische Begleitung von Teilungsversteigerungen

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Ihre Experten im Erbrecht

Dennis Blum
Fachanwalt für Erbrecht
Fabiola Münch LL.M.
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Verena Stolzenburg
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Leyla Scherner
Fachanwältin für Erb- und Familienrecht
Christoph Lang
Fachanwalt für Familienrecht

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Seit über drei Jahrzehnten bietet die Kanzlei BlumLangScherner Rechtsanwälte individuelle, ganzheitliche Beratung und Rechtsvertretung – in der Vorderpfalz und darüber hinaus. Gegründet 1985 in Haßloch unter dem Namen Leydecker, Lang & Kollegen besteht das Team heute aus zwei Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie alle bringen ihr Wissen und ihre Leidenschaft für Sie, die Mandantinnen und Mandanten, ein – präzise, sorgfältig und mit viel Fachkompetenz.

Individuelle Beratung. Reibungslose Abläufe.

Wenn es um emotional geprägte Themen geht, wie dies etwa im Familien- und Erbrecht der Fall ist, zeichnet sich das Team von BlumLangScherner durch ein gutes Gespür für Menschen und individuelle Beratung aus. Die Mandanten und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt! Um Sie optimal beraten und betreuen zu können, pflegt das Kanzleiteam innovative Arbeitsweisen mit klaren Abläufen und reibungsloser Kommunikation.