Die einvernehmliche Scheidung spart Zeit und Geld – und schont Ihre Nerven
Im Schnitt wird etwa jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Oft folgt auf eine ohnehin schmerzhafte Trennung auch noch ein kräftezehrender, kostenintensiver Rosenkrieg. Wie wird der Unterhalt geregelt? Wer sorgt für die Kinder? Was passiert mit dem Haus? Doch ein Rosenkrieg muss nicht sein, denn ein Paar kann sich auch einvernehmlich scheiden lassen.
Einvernehmlichkeit und Scheidung?
Was erst mal wie ein Widerspruch klingt, ist die mit Abstand angenehmste Art einer finalen Trennung. Denn das ehemalige Paar ist sich in diesem Fall nicht nur darüber einig, dass es sich scheiden lässt, sondern streitet auch nicht über Themen wie das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, eventuelle Unterhaltszahlungen, den Umgang mit gemeinsam erworbenen Immobilien oder die Aufteilung des Vermögens.
Besteht in all diesen Punkten bereits Einigkeit zwischen den Parteien, schonen Sie Ihre Nerven. Außerdem sparen Sie Geld und auch viel Zeit – denn der Scheidungstermin vor Gericht dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht lange.
Die einvernehmliche Scheidung – so läuft sie ab
Bei dieser kostengünstigen und recht häufig vorkommenden Art der Scheidung sind sich Ehepaare einig über die Scheidung und alle Scheidungsfolgesachen. Dank dieser Einigkeit sind nur drei Schritte bis zur endgültigen Trennung nötig:
- Das ehemalige Paar hält das Trennungsjahr ein – kurz vor Ablauf des Trennungsjahrs kann die Scheidung eingereicht werden. Ausnahmen gibt es für diese Regelung nur in Härtefällen wie zum Beispiel Gewalt in der Ehe.
- Eine Person aus der ehemaligen Ehegemeinschaft beauftragt eine Kanzlei, die die Scheidung beim Familiengericht einreicht – dieser Weg ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Die zweite Person stimmt der Scheidung zu, ohne sich selbst vor Gericht vertreten zu lassen – denn die Zustimmung zur Scheidung unterliegt nicht dem Anwaltszwang.
Diese Art der Scheidung geht zumeist viel schneller als eine Scheidung, bei der um das Sorgerecht oder die Unterhaltszahlungen gestritten wird. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird das Familiengericht beide Personen anhören, das Scheitern der Ehe anerkennen und daraufhin die Scheidung aussprechen. Die Kosten für die rechtliche Vertretung können sich die Parteien außerdem untereinander aufteilen. So bleibt auch die finanzielle Belastung gering.
FAQ’s
1 Minute Erklärvideos
Scheidung mit nur einem Anwalt – geht das wirklich?
Erfahren Sie, unter welchen Umständen eine Scheidung mit nur einem Anwalt möglich ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. Wir erklären, wie ein gemeinsamer Anwalt in einer einvernehmlichen Scheidung agieren kann und welche Grenzen dieser Rolle gesetzt sind. Dabei gehen wir auf die potenziellen Risiken und Vorteile ein. Zudem erläutern wir, wann ein Anwalt beiden Parteien helfen kann und wann nicht.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab und werden individuell berechnet. In diese Berechnung fließen beispielsweise die Nettoeinkommen der beiden Parteien sowie das Vermögen wie zum Beispiel Immobilien mit ein. Eine einvernehmliche Scheidung ist immer günstiger als eine strittige – denn im Streitfall müssen alle Scheidungsfolgeregelungen in einem oft sehr langen Prozess vor Gericht erreicht werden.
In diesem Video beleuchten wir die verschiedenen Kostenaspekte, die bei einer Scheidung auf Sie zukommen können. Sie erfahren, welche Faktoren die Anwaltskosten beeinflussen, wie sich die Gerichtskosten zusammensetzen und welche weiteren Ausgaben entstehen können. Wir geben Ihnen einen Überblick über die durchschnittlichen Kosten und mögliche Einsparpotenziale.
Immobilien bei der Scheidung: Wer bekommt was?
Wir erklären, wie die Aufteilung von Immobilien bei einer Scheidung abläuft und welche rechtlichen Regelungen zu beachten sind. Das Video zeigt, welche Kriterien für die Zuweisung einer Immobilie an einen der Ehepartner relevant sind. Wir besprechen die Bedeutung von Wertgutachten und die Möglichkeit, Immobilien zu verkaufen oder einer Partei zu überlassen. Zudem gehen wir auf Sonderregelungen bei gemeinsam erworbenem Wohneigentum ein.
Auszahlungsbeträge bei Immobilien: Wie wird das geregelt?
- Dieses Video erläutert die Berechnung des Auszahlungsbetrags bei der Verteilung von Immobilien nach einer Scheidung. Wir erklären, wie der Wert einer Immobilie ermittelt wird und welche Rolle der Zugewinnausgleich spielt. Auch behandeln wir die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten und die Optionen für eine Auszahlung eines Ehepartners. Zusätzlich besprechen wir, wie sich die Auszahlung steuerlich auswirken kann.
Gibt es formale Vorgaben für eine Scheidungsfolgeregelung?
Bestimmte Teile der Scheidungsfolgeregelung sind formbedürftig, wie zum Beispiel Regelungen zum Versorgungsausgleich oder bei der Übertragung von Immobilien. Das heißt, diese Einigungen müssen von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt werden. Alternativ kann eine solche Scheidungsfolgeregelung auch nach § 127a BGB vor dem Familiengericht als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt berät Sie hier umfangreich.
Sie sehen:
Wer bei einer Trennung trotzdem einen kühlen Kopf behält, schont mit einer einvernehmlichen Scheidung nicht nur seine Nerven, sondern spart auch viel Zeit und Geld.
Die einvernehmliche Scheidung und die Scheidungsfolgeregelung
Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass sich die Parteien auf eine sogenannte Scheidungsfolgeregelung geeinigt haben. Außerdem müssen bestimmte Scheidungsfolgesachen offiziell dokumentiert werden:
- Was geschieht mit dem Hausrat?
- Wie werden gemeinsame Immobilien oder das Aktienpaket aufgeteilt?
- Wie wird mit eventuell vorhandenen Krediten umgegangen?
- Wer betreut und versorgt die gemeinsamen Kinder?
Bestandteile der Scheidungsfolgeregelung sind auch der nacheheliche Unterhalt und der Versorgungsausgleich. Mit einer solchen Vereinbarung verhindern Sie, dass das Familiengericht eine Regelung zu den Scheidungsfolgen treffen muss. Und Sie sichern sich ab gegen unliebsame Überraschungen, denn hier sind alle Rechten und Pflichten der Parteien klar fixiert.
Schnell Hilfe erhalten
Ihre Kanzlei für Familienrecht
Bei Zweifeln können und sollten sich beide Parteien selbstverständlich von unterschiedlichen Anwältinnen oder Anwälten beraten lassen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann dann trotzdem eine Partei auf die anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren verzichten – vorausgesetzt, alle Zweifel konnten gemeinsam ausgeräumt werden.
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Christoph Lang
Fachanwalt für FamilienrechtLeyla Scherner
Fachanwältin für Erb- und FamilienrechtKati Weingarten
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