Die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bestimmen, die Ihre Interessen wahrnehmen, Sie in allen wichtigen Belangen vertreten und Entscheidungen für Sie treffen, sollten Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sein.
Die Fachanwälte der Kanzlei BlumLangScherner sind Experten für Erbrecht und besonders versiert in den Bereichen Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge.

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Ein wichtiges Dokument mit weitreichenden Konsequenzen

Eine Vorsorgevollmacht richtig zu erstellen, ist keine einfache Sache und stellt für den Vollmachtgeber zudem ein hochsensibles Thema dar. Schließlich geht es darum, Vorsorge zu treffen für mögliche Ereignisse in der Zukunft, mit denen sich niemand gerne ausführlich befasst. Dennoch sollten Sie dieses wichtige Dokument eher früher als später Ihren persönlichen Unterlagen hinzufügen.

Im Falle einer künftigen Krankheit, schweren Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit verhindert eine solche Vollmacht auch, dass ein Gericht im Zuge eines Betreuungsverfahrens einen fremden Betreuer für Sie bestimmt. So übernehmen Sie rechtzeitig die Verantwortung für den künftigen Werterhalt und die Wertsteigerung Ihres Vermögens, Unternehmens oder Ihrer Immobilien – auch wenn Sie selbst sich nicht mehr darum kümmern können.

Allerdings eröffnet eine Vorsorgevollmacht dem oder den Bevollmächtigten umfassende Handlungsspielräume, die tief in Ihr privates oder/und unternehmerisches Leben eingreifen können. Umso wichtiger ist es, die Vorsorgevollmacht ausschließlich Personen zu übertragen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, und sich – in Absprache mit einem Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht – bestmöglich gegen einen potenziellen Missbrauch der Vollmacht abzusichern.

Was kann in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden?

Die Vorsorgevollmacht wird immer im Hinblick auf die individuelle familiäre und wirtschaftliche Situation erstellt. Sie kann sich auf unterschiedlichste Lebensbereiche erstrecken und die Regelungen folgender Angelegenheiten umfassen:

  1. Gesundheitliche Angelegenheiten 
    z. B. die Einwilligung zu Untersuchungen, Behandlungen und Operationen oder auch zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wie etwa die erforderliche Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung oder das Festschnallen am Bett. Dieser Regelungsbereich wird häufig auch einzeln in einer Patientenverfügung verfügt.

  2. Vermögensangelegenheiten
    z. B. die Wahrnehmung von Bankgeschäften, Abschluss von Kaufverträgen, Verfügung über Vermögensgegenstände und Grundbesitz wie z. B. Immobilien.

  3. Gerichtliche und Prozessvertretungen 

 
Welche Bereiche im Vorsorgefall bevollmächtigt werden, bleibt allein dem Ersteller der Vorsorgevollmacht überlassen. Selbstverständlich kann eine Vorsorgevollmacht auch Einschränkungen beinhalten. Dabei hat der Bevollmächtigte hinsichtlich bestimmter Bereiche Ihres Lebens bzw. Ihres Vermögens keinerlei Befugnisse. Wenn dann im Vorsorgefall Geschäfte in den entsprechenden Bereichen notwendig werden, setzt das Betreuungsgericht hierfür einen gesetzlichen Betreuer ein. 

Vorsorgevollmachten für Unternehmen

Wenn der Inhaber bzw. Leiter eines Unternehmens geschäftsunfähig wird, ist eine entsprechende Vorsorgevollmacht besonders wichtig, da in einem solchen Fall nicht nur die eigene Existenz, sondern auch die vieler Mitarbeiter und Angestellten gefährdet sein kann. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge werden spezielle Vollmachten erforderlich, die passgenau auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt sind und zukunftssichernd wirken. Auch in diesem besonderen Bereich der Vorsorgevollmacht verfügen die Fachanwälte für Erbrecht der Kanzlei BlumLangScherner über fundierte Kenntnisse und viel Erfahrung.

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Was es zu beachten gilt

Inhalt und Form einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht sollte in jedem Fall in schriftlicher Form vorliegen. Festgehalten werden die vollständigen Namen, Geburtsdaten und am besten auch die zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Adressen von Bevollmächtigendem und Bevollmächtigtem.

Um etwaige Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Bevollmächtigenden auszuschließen, empfiehlt sich die Beurkundung der Vollmacht durch einen Notar. Wenn die Vorsorgevollmacht auch Grundstücks-/Immobiliengeschäfte betrifft, ist die notarielle Beglaubigung rechtlich vorgeschrieben. Beim Notar kann die Vorsorgevollmacht auch aufbewahrt werden.

Sämtliche Bereiche, auf die sich die Vorsorgevollmacht bezieht, sollten möglichst detailliert und in jedem Fall eindeutig formuliert und ausdrücklich erteilt werden. Nur so lassen sich spätere Unklarheiten, Streitigkeiten usw. von vornherein vermeiden. Und: Je detaillierter und unmissverständlicher eine Vorsorgevollmacht abgefasst ist, desto besser ist auch der Vollmachtgeber vor einem Missbrauch der Vollmacht geschützt.

Um handlungsfähig zu sein, muss dem oder den Bevollmächtigten bei Eintritt des Vorsorgefalls die Vorsorgevollmacht im Original vorliegen. Ist dies nicht der Fall, muss der Bevollmächtigte zumindest wissen, wo er die Original-Vollmacht finden kann.

Wer ganz sichergehen möchte, kann eine Vorsorgevollmacht auch bei der Bundesnotarkammer elektronisch erfassen lassen. Betreuungsgerichte haben auf dieses Register Zugriff und können damit unabhängig prüfen, ob es bindende Verfügungen des Betroffenen und/oder bevollmächtigte Personen gibt, die einen gerichtlich bestellten Betreuer ersetzen können.

Natürlich kann jede Vorsorgevollmacht – auch wenn sie notariell beglaubigt wurde – jederzeit widerrufen werden. Voraussetzung ist nur, dass der Vollmachtgeber zum entsprechenden Zeitpunkt geschäftsfähig ist.

Sie möchten eine Vorsorgevollmacht erstellen und sich dabei optimal absichern? Wir beraten Sie zu allen Aspekten der Vorsorgevollmacht – ob im Rahmen der Vermögensnachfolge oder der Unternehmensnachfolge: BlumLangScherner, Ihre Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht in Speyer.

Unsere Fachkompetenz im Schwerpunkt Vorsorgevollmacht

    • Umfassende Beratung zu allen Fragen rund um die Vorsorgevollmacht
    • Rechtssichere Formulierung der Vorsorgevollmacht
    • Vorsorgevollmachten im Bereich Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge
    • Beratung hinsichtlich des Schutzes vor Missbrauch der Vollmacht
    • Beratung und gerichtliche Begleitung von Vorsorgebevollmächtigten im Streit- und Konfliktfall

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Seit über drei Jahrzehnten bietet die Kanzlei BlumLangScherner Rechtsanwälte individuelle, ganzheitliche Beratung und Rechtsvertretung – in der Vorderpfalz und darüber hinaus. Gegründet 1985 in Haßloch unter dem Namen Leydecker, Lang & Kollegen besteht das Team heute aus zwei Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie alle bringen ihr Wissen und ihre Leidenschaft für Sie, die Mandantinnen und Mandanten, ein – präzise, sorgfältig und mit viel Fachkompetenz.

Individuelle Beratung. Reibungslose Abläufe.

Wenn es um emotional geprägte Themen geht, wie dies etwa im Familien- und Erbrecht der Fall ist, zeichnet sich das Team von BlumLangScherner durch ein gutes Gespür für Menschen und individuelle Beratung aus. Die Mandanten und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt! Um Sie optimal beraten und betreuen zu können, pflegt das Kanzleiteam innovative Arbeitsweisen mit klaren Abläufen und reibungsloser Kommunikation.