Sie suchen einen Fachanwalt
für Erbrecht?
Als Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in der schönen Domstadt Speyer sind wir für unsere langjährige Erfahrung und unsere Expertise im Erbrecht bekannt – auch über die Region Speyer hinaus. Besonders spezialisiert ist die Kanzlei BlumLangScherner auf die Lösung von rechtlichen Problemen, die typischerweise erst nach einem Erbfall entstehen. Doch auch im Vorfeld eines Erbfalls gibt es viel zu beachten; so werden künftige Erblasser ebenso fundiert und umfassend von uns beraten.
Gerade im Erbrecht geht es häufig um emotional geprägte Themen. Hier zeichnen sich die Rechtsanwälte der Kanzlei BlumLangScherner durch ein gutes Gespür für Menschen, Empathie und einfühlsame Beratung aus. Sie können sicher sein, dass unsere Fachanwälte für Erbrecht Sie optimal betreuen und begleiten – und am Ende mit Ihnen gemeinsam ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen.
Ihre Experten im Erbrecht
Dennis Blum
Fachanwalt für ErbrechtFabiola Münch LL.M.
Fachanwältin für ErbrechtVerena Stolzenburg
Fachanwältin für ErbrechtLeyla Scherner
Fachanwältin für Erb- und FamilienrechtChristoph Lang
Fachanwalt für FamilienrechtDas Leistungsspektrum unserer Kanzlei
Unser Team entwickelt in enger Zusammenarbeit mit Ihnen optimale Lösungen für Ihre erbrechtlichen Herausforderungen.
Erben
Setzen Sie Ihre Ansprüche durch!
Sie haben geerbt, doch leider müssen Sie nun Ihre Ansprüche durchsetzen? Oder müssen Sie sogar Ihr Erbe vor unberechtigten Ansprüchen schützen? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite auf der Suche nach einer Einigung. Vor Gericht genauso wie im persönlichen Gespräch.
Ganz gleich, mit welchem Anliegen Sie nach einem Anwalt oder einer Anwältin für Erbrecht suchen: Wir von der Kanzlei BlumLangScherner kombinieren eine strategische Herangehensweise mit umfangreichem Fachwissen und viel Fingerspitzengefühl. Denn so finden wir ideale Lösungen in diesen oft heiklen Fällen.
Termin buchen Tel 06232 6079 955
Erbprozess
Nach einem Erbfall entstehen häufig Streitigkeiten unter den Erben; nicht selten brechen dabei alte, unbewältigte Konflikte auf, z. B. zwischen Familienmitgliedern. Wenn es nicht gelingt, diese Konflikte außergerichtlich zu klären und gütlich beizulegen, kommt leider nur noch ein Erbprozess in Frage. Hierbei handelt es sich in der Regel um sehr komplexe und emotional belastende gerichtliche Verfahren.
Pflichtteilsansprüche durchsetzen
Wer als Ehepartner oder Abkömmling in einem Testament nicht ausreichend am Nachlass beteiligt wird, dem steht meist ein Pflichtteilsrecht zu. Diese gesetzlich festgeschriebene finanzielle Mindestbeteiligung sorgt dafür, dass ein Erblasser seine Erben nicht nach Belieben enterben kann.
Erbauseinandersetzungen und Teilungsversteigerungen
Gibt es Streit über geerbte Immobilien oder Grundstücke, kann jeder Erbe oder jede Erbin die Teilungsversteigerung beantragen. Das Grundstück wird dann an den Höchstbietenden versteigert. Idealerweise lassen Sie sich hier von einem Anwalt oder einer Anwältin für Erbrecht unterstützen.
Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft entsteht dadurch, dass mehrere Personen von einem Erblasser etwas erben – sei es durch die gesetzliche Erbfolge oder durch die entsprechenden Bestimmungen aus einem Erbvertrag oder Testament (gewillkürte Erbfolge). In einer solchen Gemeinschaft kommen die unterschiedlichsten Fragen bezüglich der Rechte und Pflichten auf – entsprechend wichtig ist es, schon vor dem Erbfall klare Regelungen zu treffen.
Vermächtnis
Ein Vermächtnis nennen Juristen die „Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine andere Person“, wobei diese andere Person möglicherweise, aber nicht zwingend der Erbe ist. Vermacht werden können neben Gegenständen und Geldleistungen auch Rechte, die einen Vermögensvorteil darstellen, sowie Immobilien. Ein Vermächtnis erfordert andere Regelungen als die Einsetzung eines Erben.
Anfechtung von Testamenten
Wenn Sie ein Testament anfechten möchten, müssen Sie zunächst wissen, ob die letztwillige Verfügung wirksam ist oder ob das Testament aufgrund von formalen Fehlern oder aus anderen Gründen sich als unwirksam herausstellt. Für eine Anfechtung braucht es in jedem Fall einen triftigen Grund. Zudem müssen verschiedene rechtliche Grundlagen und Regelungen beachtet werden.
Erbscheinsverfahren
Bei einem Erbscheinsverfahren geht es grundsätzlich um den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Mitunter handelt es sich dabei um einen reibungslos ablaufenden amtlichen Vorgang. Sind aber mehrere Personen an diesem Antrag beteiligt, die sich untereinander nicht einig sind, kommt es zu einem sogenannten streitigen Erbscheinsverfahren. Bei diesem komplizierten und oft langwierigen Verfahren ist die Beratung und Begleitung eines Fachanwalts für Erbrecht und Erbscheinsverfahren von unschätzbarem Wert.
Testamentsvollstreckung
Mit der Bestimmung einer Testamentsvollstreckung haben Erblasser die Möglichkeit, nach ihrem Tod die Durchsetzung ihrer letztwilligen Verfügung zu sichern. Dies geschieht, indem ein Testamentsvollstrecker den Nachlass verwaltet und innerhalb eines bestimmten Rahmens über ihn verfügt.
Vermögensnachfolge
Wie Sie Ihren Nachlass sorgenfrei planen
Im besten Fall können wir Sie schon im Vorfeld über das richtige Vererben und die Gestaltung Ihres Testaments beraten, um mögliche kostenintensive Streitigkeiten innerhalb der Familie und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.
So können Sie mit einem unserer Fachanwälte für Erbrecht Ihren Nachlass detailreich planen sowie eine rechtssichere Familiengesellschaft einrichten. Und wenn Sie Fachleute für Schenkungen sowie vorweggenommene Erbfolgen suchen, sind Sie bei uns ebenfalls genau richtig.
Egal ob Sie aus Speyer oder der Umgebung kommen, mit uns als Fachanwälte für Erbrecht finden Sie die richtigen Ansprechpartner zum Thema Erben und Vererben.
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Testamente und Erbverträge
Wer als Ehepartner oder Abkömmling in einem Testament nicht ausreichend am Nachlass beteiligt wird, dem steht meist ein Pflichtteilsrecht zu. Diese gesetzlich festgeschriebene finanzielle Mindestbeteiligung sorgt dafür, dass ein Erblasser seine Erben nicht nach Belieben enterben kann.
Schutz vor Pflichtteilsansprüchen
Gibt es Streit über geerbte Immobilien oder Grundstücke, kann jeder Erbe oder jede Erbin die Teilungsversteigerung beantragen. Das Grundstück wird dann an den Höchstbietenden versteigert. Idealerweise lassen Sie sich hier von einem Anwalt oder einer Anwältin für Erbrecht unterstützen.
Familienpools und Familiengesellschaften
Eine Familiengesellschaft kann den Erbenden in spe Steuern sparen. Ein solcher Familienpool eignet sich außerdem dafür, Familienstreitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden. Unsere Anwälte für Erbrecht stehen Ihnen hier gerne beratend zur Seite. Und zwar bei der Idee genauso wie während der rechtssicheren Umsetzung.
Familienstiftung
Mit der Gründung einer Stiftung entsteht ein Vermögen, das rechtlich selbstständig ist. Und dank verschiedener Sonderformen können Sie Ihr Vermögen sogar über mehrere Generationen hinweg binden. Bei der Gestaltung einer Stiftung unterstützen Sie gerne unsere Anwälte für Erbrecht.
Vorsorgevollmachten
Wenn Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, sollten Sie sich voll und ganz auf eine Vertrauensperson verlassen können. In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Sie in einem solchen Fall in rechtlichen Fragen vertritt. Ein Anwalt oder eine Anwältin für Erbrecht steht Ihnen bei diesem sensiblen Thema hilfreich zur Seite.
Schenkungsverträge und die vorweggenommene Erbfolge
Sie möchten Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten auf Ihre Nachkommen übertragen? Dann sollten Sie über eine Schenkung nachdenken. Doch hier gilt es, auch die steuerlichen Folgen zu beachten. Gerne beraten Sie unsere Anwälte für Erbrecht zu sinnvollen Strategien für Ihre Schenkung.
Schenkungsrecht, Erbschaftssteuerrecht und Umwandlungssteuerrecht
Mit einer Schenkung können Sie Steuern sparen, die sonst das Erbe ganz erheblich mindern könnten. Unsere Anwälte für Erbrecht haben die nötige Expertise im Steuer- und Erbrecht: Bei uns bekommen Sie eine ganzheitliche Rechtsberatung, die sämtliche Bereiche einer Schenkung abdeckt.
Unternehmensnachfolge
Sichern Sie die Zukunft Ihres Lebenswerks
Eines Tages ist es soweit: Ihre aktive Zeit im Unternehmen ist zu Ende, nun möchten Sie die Leitung übergeben, ob an die eigenen Nachkommen oder Nachfolger außerhalb der Familie.
Leider versäumen Unternehmensinhaber es oft, die Nachfolge rechtzeitig und vorausschauend zu regeln. Dadurch kann es zu schwerwiegenden Nachfolgekonflikten kommen, vor allem dann, wenn Familienmitglieder an die Unternehmensspitze nachrücken sollen.
Sie möchten die Nachfolge für Ihr Unternehmen frühzeitig, detailliert und umsichtig planen? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin mit einem der Fachanwälte von der Kanzlei BlumLangScherner in Speyer. Als Experten für Erbrecht und Familienrecht verfügen wir auch über fundierte Kenntnisse in allen Rechtsbereichen, die die Unternehmensnachfolge betreffen.
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Planung der Unternehmensnachfolge
Eine Nachfolge zu planen ist ein komplexer Prozess, der sich über viele Unternehmensbereiche erstreckt. Viele erfolgreiche Unternehmen erzielen einerseits zwar regelmäßig Gewinne, andererseits versäumen sie den Übergang zur nächsten Führungsgeneration richtig zu planen und umzusetzen. Denn dieser Prozess ist kompliziert – selbst für erfahrene, sachkundige Geschäftsleute. Kein Wunder also, dass laut DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge rund die Hälfte aller Unternehmen noch keinen Nachfolgeplan haben. Lassen Sie sich beraten durch unsere Anwälte für Erbrecht!
Unternehmensverkauf
Wenn Selbstständige Ihr Unternehmen verkaufen möchten, wird meist ein bestimmter Geldwert für die Firma festgelegt. Basis ist hier entweder eine Bewertung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die beteiligten Inhabenden entwickeln gemeinsam eine unabhängige Vereinbarung.
Beim Verkauf müssen aber jedoch immer viele steuerrechtliche Aspekte beachtet werden – ein eindeutiger Fall für eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht.
Blum, Lang, Scherner.
Ihre Rechtsanwälte.
Ehrlich. Persönlich. Kompetent.
Seit über drei Jahrzehnten bietet die Kanzlei BlumLangScherner Rechtsanwälte individuelle, ganzheitliche Beratung und Rechtsvertretung – in der Vorderpfalz und darüber hinaus. Gegründet 1985 in Haßloch unter dem Namen Leydecker, Lang & Kollegen, besteht das Team heute aus zwei Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie alle bringen ihr Wissen und ihre Leidenschaft für Sie, die Mandantinnen und Mandanten, ein – präzise, sorgfältig und mit viel Fachkompetenz.
Individuelle Beratung. Reibungslose Abläufe.
Wenn es um emotional geprägte Themen geht, wie dies etwa im Familien- und Erbrecht der Fall ist, zeichnet sich das Team von BlumLangScherner durch ein gutes Gespür für Menschen und individuelle Beratung aus. Die Mandanten und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt! Um Sie optimal beraten und betreuen zu können, pflegt das Kanzleiteam innovative Arbeitsweisen mit klaren Abläufen und reibungsloser Kommunikation.