Das Vermächtnis

Sie möchten Ihr Vermögen oder Teile davon per Verfügung eines Vermächtnisses weitergeben? Als künftiger Erblasser sollten Sie sich über eine rechtssichere Gestaltung Ihres Vermächtnisses informieren, so dass später möglichst nicht darüber gestritten werden kann. Auch Vermächtnisnehmer benötigen häufig den juristischen Rat eines Experten für Erbrecht, um das ihnen Zugewandte erhalten zu können.

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Es gelten wesentliche Unterschiede zum Erbe

Ein Vermächtnis ist etwas anderes als ein Erbe. Der grundlegendste Unterschied: Selbst wenn Sie vor Ihrem Tod keinen letzten Willen formulieren, es also kein Testament oder keine andere entsprechende Verfügung gibt, gibt es einen Erben Ihres Vermögens, da in diesen Fällen immer eine gesetzliche Erbfolge greift. Ein Vermächtnis dagegen kann ausschließlich durch eine letztwillige Verfügung geltend gemacht werden, das heißt: ohne Testament oder Erbvertrag kein Vermächtnis.
Während ein Erbe als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers automatisch dessen sämtliche Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten übernimmt, hat ein Vermächtnisnehmer lediglich ein sogenanntes Forderungsrecht auf die Erfüllung des Vermächtnisses. Das heißt, es besteht ein schuldrechtlicher Anspruch darauf, dass dem Vermächtnisnehmer das ihm Zugewandte übertragen wird. Dafür ist in der Regel der Erbe verantwortlich, der juristisch als „mit dem Vermächtnis Beschwerter“ gilt. Das bedeutet: Die Vermächtnisgegenstände gehen zunächst auf den rechtlichen Erben über. Der Vermächtnisnehmer dagegen erhält die ihm zugewandten Gegenstände nicht „von selbst“, sondern muss vom Erben erst die Übertragung verlangen.

Wie Sie ein Vermächtnis rechtssicher verfügen und formulieren

Das Vermächtnis muss zwingend in einer sogenannten letztwilligen Verfügung angeordnet werden. Es muss also im Testament oder in einem Erbvertrag festgehalten und dabei klar von einer Erbeinsetzung unterschieden werden. Außerdem sollte der Erblasser bestimmen, wann das Testament fällig wird und wer anfallende Kosten für die Vermächtniserfüllung trägt. Immobilien, die vermacht werden sollen, müssen in der letztwilligen Verfügung genau so bezeichnet werden, wie es auch im Grundbuch festgehalten ist. Wir empfehlen dringend, die rechtssichere Formulierung des Vermächtnisses von einem Fachanwalt für Erbrecht überprüfen zu lassen, denn unklare Formulierungen führen leicht zu unschönen Folgen wie Streitigkeiten unter den Erben und Vermächtnisnehmern.

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Was Sie als Vermächtnisnehmer beachten müssen

Vermächtnisnehmer haben gegenüber den rechtlichen Erben ein Forderungsrecht, das heißt, sie können vom Erben verlangen, dass sie das ihnen im Vermächtnis Zugewandte auch erhalten. Dieser schuldrechtliche Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses muss vor Ablauf einer dreijährigen Frist – bei Immobilien: zehn Jahre – geltend gemacht werden, da er ansonsten verjährt.

Vermächtnisnehmer sollten auch beachten, dass auf das ihnen Zugewandte Erbschaftssteuer anfallen kann – hier gibt es keinen Unterschied zur Erbschaft! Möchte der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis ausschlagen, muss er dabei, anders als gesetzliche Erben, weder eine bestimmte Form noch eine Frist beachten.

Weitere Rechte, aber auch Pflichten des Vermächtnisnehmers sind bestenfalls in der letztwilligen Verfügung des Erblassers formuliert.

Wie Sie die Erfüllung des Vermächtnisses erwirken können

Es kommt immer wieder vor, dass der mit dem Vermächtnis Beschwerte, also der rechtliche Erbe, mit dem Vermächtnis nicht einverstanden ist. Dann hat der Vermächtnisnehmer das Recht, die Erfüllung des Vermächtnisses einzuklagen. Der Klageweg ist häufig langwierig und kann mit hohen Kosten verbunden sein. Daher werden auch Fachanwälte für Erbrecht zunächst immer bemüht sein, eine außergerichtliche Einigung anzustreben.

Im Idealfall wurde bereits vom Erblasser in der letztwilligen Verfügung eine Vollstreckung des Testaments angeordnet. Damit trägt eine vorab zum Testamentsvollstrecker bestimmte Person die Verantwortung dafür, dass das Vermächtnis erfüllt wird. Auch der Vermächtnisnehmer selbst kann zum Testamentsvollstrecker ernannt werden und damit eigenständig die Übertragung der ihm zugewandten Gegenstände, Rechte oder Immobilien sichern.

Bei der Verfügung, aber auch bei der Erfüllung eines Vermächtnisses kann man viele Fehler machen. Vermeidbar sind diese mit umfassenden Rechtskenntnissen und viel Erfahrung. Die Experten der Kanzlei BlumLangScherner stehen Ihnen bei allen Anliegen rund um das Thema Vermächtnis gerne zur Verfügung – von der grundlegenden Beratung bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Unsere Fachkompetenz im Schwerpunkt Vermächtnis

    • Rechtssichere Verfügung eines Vermächtnisses
    • Beratung und Vertretung von Vermächtnisnehmern
    • Beratung hinsichtlich des Pflichtteils im Zusammenhang mit einem Vermächtnis
    • Begleitung bei Annahme, Anfechtung und Ausschlagung von Vermächtnissen
    • Begleitung bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vermächtnis
    • Beratung bei der Auslegung eines Vermächtnisses

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Ihre Experten im Erbrecht

Dennis Blum
Fachanwalt für Erbrecht
Fabiola Münch LL.M.
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Verena Stolzenburg
Fachanwältin für Erbrecht
Leyla Scherner
Fachanwältin für Erb- und Familienrecht
Christoph Lang
Fachanwalt für Familienrecht

Blum, Lang, Scherner.
Ihre Rechtsanwälte.

Ehrlich. Persönlich. Kompetent.

Seit über drei Jahrzehnten bietet die Kanzlei BlumLangScherner Rechtsanwälte individuelle, ganzheitliche Beratung und Rechtsvertretung – in der Vorderpfalz und darüber hinaus. Gegründet 1985 in Haßloch unter dem Namen Leydecker, Lang & Kollegen besteht das Team heute aus zwei Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie alle bringen ihr Wissen und ihre Leidenschaft für Sie, die Mandantinnen und Mandanten, ein – präzise, sorgfältig und mit viel Fachkompetenz.

Individuelle Beratung. Reibungslose Abläufe.

Wenn es um emotional geprägte Themen geht, wie dies etwa im Familien- und Erbrecht der Fall ist, zeichnet sich das Team von BlumLangScherner durch ein gutes Gespür für Menschen und individuelle Beratung aus. Die Mandanten und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt! Um Sie optimal beraten und betreuen zu können, pflegt das Kanzleiteam innovative Arbeitsweisen mit klaren Abläufen und reibungsloser Kommunikation.