Das Erbscheinsverfahren:  ein vielschichtiges Verfahren im Erbrecht

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung eines Erben belegt. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Erbe Dritten gegenüber nachweisen muss, dass er erbberechtigt ist, etwa Ämtern, Banken, Versicherungen, weiteren Geschäftspartnern oder Vermietern.
Den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins können alle Erben und deren Erben, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlassinsolvenzverwalter sowie gesetzliche Betreuer eines Erben stellen. Der Antrag muss beim zuständigen Nachlassgericht eingehen, das ist immer das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers.

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Das streitige Erbscheinsverfahren

Bei jedem Erbscheinsverfahren dürfen alle am Erbfall Beteiligten Einwände vorbringen. Das führt in der Regel zu Streitigkeiten um den Nachlass; in diesen Fällen sprechen wir von einem streitigen Erbscheinsverfahren. Meist geht es darin um 
  • die Erbberechtigung einer Person oder mehrerer Personen
  • Fragen zu unklaren Formulierungen oder fehlenden Regelungen im Testament
  • Zweifel, ob das Testament echt ist
  • Zweifel über die Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserstellung

Ein Erbscheinsverfahren kann langwierig und teuer werden!

Ein streitiges Erbscheinsverfahren zieht sich häufig sehr lange hin. Eingeleitet wird es mit dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins. Der Inhalt des Antrags sollte in jedem Fall zumindest juristisch geprüft werden, da das Nachlassgericht sich vollumfänglich nach ihm richtet und nicht davon abweichen darf. Auch braucht es zu einigen Angaben eidesstattliche Versicherungen.

Im Anschluss wird das Nachlassgericht seine Arbeit aufnehmen. Sofern erforderlich, wird es Angaben und ggf. die Echtheit des Testaments überprüfen und Beweise ermitteln. Zudem muss das Gericht zwingend den Einwänden der Beteiligten nachgehen, z. B. mittels amtlicher Gutachten oder Zeugenaussagen.

Entscheidet das Gericht, den Erbschein zu erteilen, ergeht ein entsprechender Beschluss. Dieser ist aber in einem streitigen Erbscheinsverfahren nicht sofort rechtskräftig. So können die Beteiligten, wenn sie die Erteilung des Erbscheins verhindern wollen, noch einmal ihre Einwände vorbringen oder Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss einlegen. Wird der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins per Gerichtsbeschluss zurückgewiesen, kann der Antragsteller binnen einer festgelegten Frist dagegen Beschwerde einlegen. Sämtliche Beschwerden gegen die Beschlüsse des Nachlassgerichts können unter Umständen an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet werden.

All dies macht deutlich, dass ein streitiges Erbscheinsverfahren sehr lange (nicht selten Jahre!) dauern und sehr viel Geld kosten kann. Für den Antragsteller hat das oft negative wirtschaftliche Konsequenzen, da er ja bis zum Abschluss des Verfahrens nicht über sein Erbe verfügen kann. Meist ist das lange Verfahren aber auch mit einer starken emotionalen Belastung verbunden.

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Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht und Familienrecht in Speyer:
Experten für Erbscheinsverfahren

Bevor Sie ein Erbscheinsverfahren einleiten, lassen Sie sich am besten von einem versierten Fachanwalt für Erbrecht beraten. Die Experten der Kanzlei BlumLangScherner in Speyer können schon im Vorfeld dafür sorgen, dass Sie unnötige Belastungen und Kosten vermeiden. Beispielsweise prüfen sie, ob es Dokumente gibt, die einen Erbschein ersetzen können, oder wägen im persönlichen Gespräch ab, ob ggf. eine Erbenfeststellungsklage vor einem Prozessgericht die bessere Alternative für Ihren Fall ist. Im Erbscheinsverfahren werden lediglich provisorische Beschlüsse gefasst, die im Folgeschritt im Rahmen der Erbenfeststellungsklage abschließend geklärt und nach der Rechtskräftigkeit des Urteils nicht mehr angefochten werden können.

Ob Sie sich nach sorgfältiger Beratung und Überlegung dann für ein Erbscheinsverfahren, eine Erbenfeststellungsklage oder ein anderes mögliches Verfahren zur Feststellung Ihrer Erbfolge entscheiden – unsere Fachanwälte für Erbrecht stehen Ihnen in jedem Fall als kompetente und einfühlsame Berater zur Seite; auf Wunsch begleiten sie Sie auch auf dem Weg durch das gesamte Verfahren bzw. den Prozess.

Unsere Fachkompetenz im Schwerpunkt Erbscheinsverfahren

  • Beratung und Vertretung bei allen Schritten des Erbscheinsverfahrens
  • Erstellung des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins
  • Juristische Begleitung bei Anfechtungen und Kraftloserklärung von erteilten Erbscheinen sowie bei Einziehung unrichtiger Erbscheine 
  • Beratung zu den unterschiedlichen Verfahren zur Feststellung der Erbberechtigung

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Ihre Experten im Erbrecht

Dennis Blum
Fachanwalt für Erbrecht
Fabiola Münch LL.M.
Fachanwältin für Erbrecht
Verena Stolzenburg
Fachanwältin für Erbrecht
Leyla Scherner
Fachanwältin für Erb- und Familienrecht
Christoph Lang
Fachanwalt für Familienrecht

Blum, Lang, Scherner.
Ihre Rechtsanwälte.

Ehrlich. Persönlich. Kompetent.

Seit über drei Jahrzehnten bietet die Kanzlei BlumLangScherner Rechtsanwälte individuelle, ganzheitliche Beratung und Rechtsvertretung – in der Vorderpfalz und darüber hinaus. Gegründet 1985 in Haßloch unter dem Namen Leydecker, Lang & Kollegen besteht das Team heute aus zwei Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie alle bringen ihr Wissen und ihre Leidenschaft für Sie, die Mandantinnen und Mandanten, ein – präzise, sorgfältig und mit viel Fachkompetenz.

Individuelle Beratung. Reibungslose Abläufe.

Wenn es um emotional geprägte Themen geht, wie dies etwa im Familien- und Erbrecht der Fall ist, zeichnet sich das Team von BlumLangScherner durch ein gutes Gespür für Menschen und individuelle Beratung aus. Die Mandanten und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt! Um Sie optimal beraten und betreuen zu können, pflegt das Kanzleiteam innovative Arbeitsweisen mit klaren Abläufen und reibungsloser Kommunikation.