Unsere Fachkompetenz im Schwerpunkt Behindertentestament

Wir bei BlumLangScherner haben mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung im Erbrecht. Wir denken uns tief in Menschen, Geschichten und Schicksale hinein und haben viel Verständnis für unsere Mandantinnen und Mandanten. Denn unserer Meinung nach braucht es genau das, um individuelle Lösungen im Erbrecht zu finden. Lösungen, die auch ganz besondere Herausforderungen umfassen, wie das Erbe für ein beeinträchtigtes Kind zu sichern.

Wir finden Ihre Lösung. Gemeinsam

Die Sorge um ein Kind mit Behinderung begleitet Eltern ein Leben lang. Dazu kommt: Das Kind über den eigenen Tod hinaus im Testament finanziell abzusichern, ist für Mütter und Väter eine echte Herausforderung. Denn wenn ein beeinträchtigtes Kind bereits zu Lebzeiten der Eltern Sozialleistungen erhalten hat und etwa die Kosten für die Unterbringung in einem Heim übernommen wurden, muss ein solches Erbe speziell aufgesetzt werden.

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Was ist ein Behindertentestament?

Das Behindertentestament ist eine spezielle Form des Testaments, die darauf abzielt, das Erbe von Menschen mit Behinderung zu schützen. Es ermöglicht, dass betroffene Angehörige über dem Sozialhilfeniveau versorgt werden, ohne dass ihr Erbe an den Sozial- oder Eingliederungshilfeträger fällt. Diese Regelung ist besonders wichtig, wenn das behinderte Kind auf Leistungen wie Grundsicherung oder Eingliederungshilfe angewiesen ist, die einkommens- und vermögensabhängig sind.

Das Hauptziel eines Behindertentestaments besteht darin, dem Kind eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen und gleichzeitig das Familienvermögen zu bewahren. Dabei wird durch geschickte juristische Gestaltung vermieden, dass das geerbte Vermögen für Sozialleistungen verwendet werden muss.


Warum ist ein Behindertentestament notwendig?

Viele Menschen mit einer Beeinträchtigung beziehen staatliche Leistungen wie Eingliederungshilfe oder Grundsicherung. Diese Leistungen werden jedoch nur dann gewährt, wenn das Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Ein Erbe kann dazu führen, dass das behinderte Kind für seinen Lebensunterhalt zunächst sein Erbe aufbrauchen muss, bevor es erneut Anspruch auf Sozialleistungen hat. Dadurch geht der eigentliche Nutzen des geerbten Vermögens verloren, und die Bemühungen der Eltern, das Vermögen für die Familie zu bewahren, wären vergeblich.

Mit einem Behindertentestament können Eltern dieses Szenario verhindern. Es sorgt dafür, dass das Kind zwar aus dem Nachlass profitiert, der Sozialhilfeträger jedoch keinen Zugriff auf das vererbte Vermögen hat.


Wie wird ein Behindertentestament rechtlich gestaltet?

Die Gestaltung eines Behindertentestaments erfordert eine durchdachte und individuelle Vorgehensweise. Folgende Grundelemente sind hierbei wichtig:

  1. Vorerbschaft:
    Das behinderte Kind wird als Vorerbe eingesetzt, was bedeutet, dass es lediglich die Erträge aus dem geerbten Vermögen (z. B. Zinsen oder Dividenden) nutzen kann, während das Grundvermögen geschützt bleibt. So wird verhindert, dass der Sozialhilfeträger Zugriff auf das Vermögen erhält.

  2. Nacherbschaft:
    Die Eltern bestimmen Nacherben, die das verbleibende Vermögen nach dem Tod des Vorerben erhalten. Das können nicht behinderte Geschwister, andere Angehörige oder gemeinnützige Organisationen sein.

  3. Dauertestamentsvollstreckung:
    Ein zentraler Bestandteil eines Behindertentestaments ist die Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe und sorgt dafür, dass die Mittel ausschließlich für bestimmte Zwecke verwendet werden, wie etwa Gesundheitskosten, Urlaube oder Freizeitaktivitäten des Kindes. Diese Maßnahme gewährleistet, dass das Kind nicht selbst über das Vermögen verfügen kann, wodurch der Schutz vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers gewahrt bleibt.

  4. Pflichtteilsschutz:
    Das behinderte Kind muss mindestens eine Erbquote oberhalb des gesetzlichen Pflichtteils erhalten. Andernfalls könnte der Sozialhilfeträger den Pflichtteilsanspruch des Kindes geltend machen und somit doch auf das Vermögen zugreifen.


Welche Rechtlichen Besonderheiten sind beim Behindertentestament zu beachten?

Keine Enterbung des Kindes:
Eine Enterbung des behinderten Kindes ist keine sinnvolle Lösung, da es dennoch Anspruch auf den Pflichtteil hat. Dieser Anspruch kann vom Sozialhilfeträger beansprucht werden. Ein Behindertentestament verhindert diesen Zugriff durch gezielte Regelungen.

Flexibilität bei geänderter Rechtslage:
Da die Gesetzeslage sich ändern könnte, empfiehlt es sich, bei Ehegattentestamenten eine Klausel einzufügen, die eine spätere Anpassung des Testaments ermöglicht.

Zweckgebundene Zuwendungen:
Eltern können bestimmen, dass die Erträge aus dem Nachlass nur für konkrete Zwecke wie medizinische Maßnahmen oder soziale Aktivitäten des Kindes verwendet werden.


Wie sieht ein Behindertentestament aus?

Die Grundstruktur eines Behindertentestaments umfasst folgende Elemente:

  • Das behinderte Kind wird oberhalb seines Pflichtteils als Vorerbe eingesetzt.

  • Es werden Nacherben für die Zeit nach dem Tod des Vorerben bestimmt. 

  • Eine Dauertestamentsvollstreckung wird angeordnet, um das Erbe lebenslang zu schützen. 

  • Der Testamentsvollstrecker erhält klare Anweisungen, wie die Mittel verwendet werden sollen, z. B. für die Verbesserung der Lebensqualität des Kindes. 


Warum ist professionelle Beratung beim Behindertentestament so wichtig?

Ein Behindertentestament ist juristisch komplex und muss individuell gestaltet werden, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Unsere Fachanwaltskanzlei für Erbrecht in Speyer und Haßloch steht Ihnen als erfahrene Ansprechpartner zur Verfügung. Wir begleiten Sie bei der Erstellung eines Behindertentestaments, das optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.


Was bedeutet das Nachrangprinzip im Sozialrecht und warum betrifft es das Behindertentestament?

Das Nachrangprinzip bzw. auch Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundsatz im Sozialrecht, der besagt, dass staatliche Leistungen nur dann gewährt werden, wenn die Person sich nicht selbst versorgen kann. Dieser Grundsatz kann problematisch werden, wenn ein beeinträchtigtes Kind erbt.

Nehmen wir an, ein Kind, das bisher Sozialhilfe erhält, erbt nach dem Tod eines Elternteils eine größere Summe Geld. Der Sozialleistungsträger könnte dann sagen: „Du hast jetzt genug eigenes Vermögen, wir stellen die Sozialleistungen ein.“

Durch ein geschickt gestaltetes Behindertentestament kann dieser Zugriff vermieden werden. Es verhindert, dass das Vermögen des Kindes als Grund für die Kürzung von Sozialleistungen genutzt wird. So bleibt das Erbe geschützt und kann sinnvoll im Interesse des Kindes verwendet werden.


Ist eine Enterbung eine sinnvolle Lösung für ein beeinträchtigtes Kind?

Ein häufiger Gedanke von Eltern ist: „Wenn mein beeinträchtigtes Kind Sozialhilfe bekommt, warum enterbe ich es nicht einfach?“ Tatsächlich denken viele Eltern darüber nach, ihr beeinträchtigtes Kind im Testament nicht zu berücksichtigen, um zu verhindern, dass das Erbe auf staatliche Leistungen angerechnet wird.

Das klingt zunächst nach einer einfachen Lösung, ist aber problematisch. Denn auch ein enterbtes Kind hat Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser Pflichtteil kann wiederum vom Sozialleistungsträger eingefordert werden, wodurch das Problem nicht gelöst wird.

Die Enterbung ist keine gute Lösung, wobei gar kein Testament zu errichten noch fataler wäre: Das beeinträchtigte Kind erbt dann mit und wird meist Teil einer Erbengemeinschaft.

Viele besser: Durch ein behindertengerechtes Testament kann das Erbe so gestaltet werden, dass das Kind weiterhin einen Teil des Vermögens erhält, ohne dass der Staat darauf zugreift. Die Substanz des Erbes wird so dauerhaft erhalten.


Wie funktioniert die Vor- und Nacherbschaft im Behindertentestament?

Die Vor- und Nacherbschaft in Kombination mit einer Testamentsvollstreckung ist ein häufig genutztes Mittel im Behindertentestament, um das Vermögen des behinderten Kindes zu schützen. Die richtungsweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes der Jahre 1993 und 2010, auch zur Frage der möglichen Sittenwidrigkeit von Behindertentestamenten, haben genau diese Variante als grundsätzlich zulässig erklärt.

Was bedeutet das genau?
Zunächst wird das behinderte Kind als Vorerbe eingesetzt. Das heißt, es erbt das Vermögen, kann aber nicht frei darüber verfügen. Ein Testamentsvollstrecker wird ernannt, der das Vermögen im Sinne des Kindes verwaltet. Der Staat kann auf dieses Vermögen nicht zugreifen, weil es rechtlich gesehen noch nicht vollständig dem Kind gehört.

Wenn das Kind verstirbt, tritt der Nacherbe an dessen Stelle. Das kann zum Beispiel ein Geschwisterkind oder der länger lebende Ehepartner sein. Diese Konstruktion verhindert, dass der Sozialleistungsträger auf das Erbe zugreifen kann, und sorgt dafür, dass das Vermögen in der Familie bleibt, während der Lebensstandard des Kindes dauerhaft verbessert wird.


Was ist die Vermächtnislösung im Behindertentestament und wann ist sie sinnvoll?

Eine weitere Option neben der Vor- und Nacherbschaft ist die sogenannte Vermächtnislösung. Hier wird das Kind mit Behinderung nicht als Erbe, sondern als Vermächtnisnehmer eingesetzt.

Im Unterschied zur Erbschaft kann das Kind durch das Vermächtnis nicht Teil einer Erbengemeinschaft werden, sondern erhält direkt bestimmte Vermögenswerte. Der Vorteil ist, dass das Vermächtnis flexibler gestaltet werden kann und der Sozialleistungsträger auch hier keinen Zugriff auf das Vermögen hat, das dem Kind zugedacht ist.

Die Vermächtnislösung ist besonders sinnvoll, wenn es darum geht, komplexe Vermögenswerte, wie etwa Unternehmensbeteiligungen, zu schützen. Sie vermeidet die Probleme, die mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft entstehen können, und schützt das Vermögen auf ähnliche Weise wie die Vor- und Nacherbschaft.


Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker im Behindertentestament?

Im Behindertentestament spielt der Testamentsvollstrecker eine zentrale Rolle. Er verwaltet das Vermögen des beeinträchtigten Kindes und sorgt dafür, dass es sinnvoll und im Interesse des Kindes eingesetzt wird. Doch was genau darf der Testamentsvollstrecker tun?

Grundsätzlich hat der Testamentsvollstrecker ein Ermessen darüber, wie er das Vermögen verwendet. Wichtig ist dabei, dass er keine Geldleistungen auszahlt, da diese als Einkommen des Kindes gewertet werden könnten und somit den Verlust von Sozialleistungen zur Folge hätten. Stattdessen sind Sachleistungen die bevorzugte Form der Zuwendungen – also zum Beispiel Ausgaben für spezielle Hilfsmittel oder Urlaubs- bzw. Kuraufenthalte.

Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, das Vermögen so zu verwalten, dass das Kind möglichst viel davon hat, ohne dass der Sozialleistungsträger darauf zugreift. Insoweit ist die Ausgestaltung der Verwaltungsanordnung in einem Behindertentestament, die dem Testamentsvollstrecker den Rahmen für solche Zuwendungen vorgibt, besonders wichtig.


Wie wird verhindert, dass ein Betreuer das Erbe aus einem Behindertentestament ausschlägt?

Der Betreuer hat die Aufgabe, im besten Interesse des Betreuten zu handeln. Das bedeutet, dass der Betreuer bei der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft sorgfältig prüfen muss, welche Entscheidung dem Wohl des Betreuten dient.

Die Erbausschlagung durch den Betreuer kann problematisch sein, wenn sie dazu führt, dass der Sozialhilfeträger auf das Vermögen zugreifen kann und dadurch der Lebensstandard des beeinträchtigten Menschen gesenkt wird. Ein Betreuer darf eine Erbschaft oder ein Vermächtnis nicht ausschlagen, wenn dadurch der Betreute schlechter gestellt wird. Das Betreuungsgericht muss ebenfalls darauf achten, dass die Entscheidung des Betreuers den Interessen des Betreuten entspricht.

Ein gut gestaltetes Behindertentestament enthält daher klare Anweisungen und Verwaltungsregelungen, die sicherstellen, dass das Erbe nicht ausgeschlagen wird, weil dies zum Nachteil des Betreuten wäre. Dazu gehört, dass die Zuwendungen aus dem Erbe so gestaltet werden, dass sie nicht als verwertbares Einkommen gelten und somit den Bezug von Sozialleistungen nicht beeinträchtigen.

Durch präzise Formulierungen und die Einsetzung eines vertrauenswürdigen Testamentsvollstreckers kann sichergestellt werden, dass das Erbe im besten Interesse des Kindes genutzt und eine Erbausschlagung durch den Betreuer vermieden wird.


Die wichtigsten Bestandteile eines passgenauen Testaments für beeinträchtigte Menschen:

  • Eine Person bestimmen, die das Testament vollstreckt.
    Damit hat das Kind keinen direkten Zugriff auf die Erbmasse. Diese Vertrauensperson sorgt nach dem Tod der Eltern dafür, dass das Kind weiterhin Zuwendungen erhält. Außerdem sollte das Behindertentestament Nachfolgeregelungen enthalten. Denn die Person, die das Testament im Sinne der Eltern vollstreckt, könnte ausfallen.
  • Die Verwendung des Erbes detailreich festlegen.
    Besondere Pflege, Kleidung oder Möbel, Geburtstagsgeschenke oder Reisen können hier aufgenommen werden. Auch eine Ausbildung oder Therapien können auf diese Weise finanziert werden, ohne dass das Kind seinen Anspruch auf Sozialleistungen verliert. Das Testament sollte aber gleichzeitig flexibel gestaltet werden. Schließlich können sich die Bedürfnisse des Kindes mit den Jahren ändern.
  • Das Kind zum „nicht befreiten Vorerbe“ erklären.
    Das Behindertentestament sollte einen oder mehrere Nacherben enthalten, an die nach dem Tod des Kindes das Resterbe fällt. So wird sichergestellt, dass es nicht zu Rückforderungen für die gezahlten Sozialleistungen der letzten 10 Jahre kommt.

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