Unsere Fachkompetenz im Schwerpunkt Behindertentestament

Wir bei BlumLangScherner haben mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung im Erbrecht. Wir denken uns tief in Menschen, Geschichten und Schicksale hinein und haben viel Verständnis für unsere Mandantinnen und Mandanten. Denn unserer Meinung nach braucht es genau das, um individuelle Lösungen im Erbrecht zu finden. Lösungen, die auch ganz besondere Herausforderungen umfassen, wie das Erbe für ein behindertes Kind zu sichern.

Wir finden Ihre Lösung. Gemeinsam

Die Sorge um ein Kind mit Behinderung begleitet Eltern ein Leben lang. Dazu kommt: Das Kind über den eigenen Tod hinaus im Testament finanziell abzusichern, ist für Mütter und Väter eine echte Herausforderung. Denn wenn ein beeinträchtigtes Kind bereits zu Lebzeiten der Eltern Sozialleistungen erhalten hat und etwa die Kosten für die Unterbringung in einem Heim übernommen wurden, muss ein solches Erbe speziell aufgesetzt werden.

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Was ist ein Behindertentestament?

Hierbei wird eine Erbschaft so gestaltet, dass sie nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. Dies ist zentral, um die finanzielle Unterstützung, die das Kind möglicherweise durch den Staat erhält, nicht zu gefährden.

Dazu sichert dieses Testament das Erbe über den Tod des behinderten Kindes hinaus. In diesem Fall fällt das Vermögen dann zum Beispiel an die Geschwister – der Staat hat auch weiterhin keinen Zugriff auf das Erbe.


Warum ist solch ein Testament wichtig?

Mit einem Behindertentestament stellen Eltern sicher, dass ihr Kind auch nach ihrem Tod bestmöglich versorgt ist – ohne den Anspruch auf wichtige Sozialleistungen zu verlieren. Diese ganz besondere Form eines Testaments sollte sorgfältig geplant werden. Es gilt, alle individuellen Bedürfnisse sowie die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen.


Was ist hierbei zu beachten?

Um dieses Testament rechtssicher zu gestalten, müssen viele gesetzliche Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsgebieten berücksichtigt werden. Außerdem fließen steuerliche Aspekte mit ein.

Intensive Gespräche sind notwendig, um das Testament individuell an die Bedürfnisse des Kindes sowie an die Wünsche der Eltern anzupassen – und dabei auch die weiteren Familienangehörigen wie etwa Geschwister zu berücksichtigen.


Was ist ein Nachranggrundsatz?

Für Leistungen des Sozialstaats gilt der Nachranggrundsatz: Das heißt, das Kind muss das ererbte Vermögen erst aufbrauchen, bevor es wieder staatliche Leistungen erhält. Ein behindertes Kind hat also in diesem Erbschaftsszenario finanziell keinen Vorteil. Denn vom Erbe bleibt lediglich das Schonvermögen in Höhe von 5.000 Euro erhalten.

Die wichtigsten Bestandteile eines passgenauen Behindertentestaments:

 

  • Eine Person bestimmen, die das Testament vollstreckt.
    Damit hat das Kind keinen direkten Zugriff auf die Erbmasse. Diese Vertrauensperson sorgt nach dem Tod der Eltern dafür, dass das Kind weiterhin Zuwendungen erhält. Außerdem sollte das Behindertentestament Nachfolgeregelungen enthalten. Denn die Person, die das Testament im Sinne der Eltern vollstreckt, könnte ausfallen.

  • Die Verwendung des Erbes detailreich festlegen.
    Besondere Pflege, Kleidung oder Möbel, Geburtstagsgeschenke oder Reisen können hier aufgenommen werden. Auch eine Ausbildung oder Therapien können auf diese Weise finanziert werden, ohne dass das Kind seinen Anspruch auf Sozialleistungen verliert. Das Testament sollte aber gleichzeitig flexibel gestaltet werden. Schließlich können sich die Bedürfnisse des Kindes mit den Jahren ändern.

  • Das Kind zum „nicht befreiten Vorerbe“ erklären.
    Das Behindertentestament sollte einen oder mehrere Nacherben enthalten, an die nach dem Tod des Kindes das Resterbe fällt. So wird sichergestellt, dass es nicht zu Rückforderungen für die gezahlten Sozialleistungen der letzten 10 Jahre kommt.

In der Kanzlei, online oder bei Ihnen zu Hause

Wir halten es für unerlässlich, dass Mandant und Anwalt die Nachlassangelegenheit in einem persönlichen Gespräch erörtern. Dafür bieten wir Ihnen gerne an, uns auch an einem Besprechungsort außerhalb unserer Kanzlei zu treffen, z. B. bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, im Krankenhaus oder auch digital via Zoom-Konferenz. Der Treffpunkt sollte von Speyer aus maximal 30 km entfernt sein; unter Umständen kann er aber auch im weiteren Umkreis liegen. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

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Wenn es um emotional geprägte Themen geht, wie dies etwa im Familien- und Erbrecht der Fall ist, zeichnet sich das Team von BlumLangScherner durch ein gutes Gespür für Menschen und individuelle Beratung aus. Die Mandanten und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt! Um Sie optimal beraten und betreuen zu können, pflegt das Kanzleiteam innovative Arbeitsweisen mit klaren Abläufen und reibungsloser Kommunikation.