Mängel an der gebrauchten Immobilie

Rechte bei verschwiegenen Mängeln

Traumhaus gekauft und nachträglich Schäden entdeckt? Wenn der Verkäufer den Schaden arglistig verschwiegen hat, können Sie den Kaufpreis mindern oder sogar komplett vom Kaufvertrag zurücktreten.

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Versteckte Mängel an der Immobilie – und jetzt?

Statt ein Haus zu bauen, haben sich viele Eigenheimbesitzer entschieden, eine Immobilie zu kaufen. Der Käufer besichtigt das ausgesuchte Haus ausführlich, bevor er sich zum Kauf entscheidet. Das bedeutet aber nicht, dass dem zukünftigen Besitzer sämtliche Mängel an der Bestandsimmobilie bekannt sind, wenn er den Kaufvertrag unterschreibt.

Einige Schäden sind bei einer Besichtigung nicht sofort zu erkennen. Der im Kaufvertrag enthaltene Haftungsausschluss bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, dass der neue Besitzer keinen Schadensersatzanspruch stellen kann. Wenn Ihr Anwalt Immobilienrecht beherrscht, kann er Sie über Ihre Rechte bei arglistig verschwiegenen Mängeln informieren.

Was bedeutet der Haftungsausschluss im Kaufvertrag?

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie setzt ein Notar einen Kaufvertrag auf, der den Passus enthält, dass der Vertragsgegenstand wie besichtigt übertragen wird, ohne dass der Verkäufer die Haftung für Sachmängel oder den Zustand des Gebäudes übernehmen muss. Dieser Haftungsausschluss bedeutet jedoch nicht, dass der Verkäufer unsichtbare Mängel verschweigen darf. Im Gegenteil, der bisherige Besitzer der Immobilie ist verpflichtet, auf alle Schäden und Mängel hinzuweisen. Das betrifft vor allem verdeckte Beschädigungen, die der Käufer bei einer Besichtigung nicht sofort sieht. Der Verkäufer kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Interessent einen Sachverständigen zum Besichtigungstermin mitbringen könnte. Stattdessen müssen alle Schäden und Mängel auch ungefragt offengelegt werden, um nicht wegen arglistigen Verschweigens haften zu müssen.

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Häufige verdeckte Mängel an Bestandsimmobilien

Bestimmte Schäden treten besonders häufig bei gebrauchten Immobilien auf. Hier können Reparaturen oder Sanierungen gehörig ins Geld gehen:

  • Feuchtigkeitseintritte, insbesondere im Keller oder am Dach
  • Schimmelbefall und Belastungen mit Asbest
  • Defekte Heizung und Sanitäranlagen
  • Defekte Außenabdichtung
  • Rissbildung in Putz oder in der Hauswand
  • Schädlingsbefall (z.B Hausbock im Dachgeschoss)
  • Giftige Holzschutzmittel oder sonstige Umweltgifte

Durch undichte Kellerwände, Bodenplatten und Dächer kann es zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall im Gebäude kommen.

Ursachen der Rissbildung können mitunter die gesamte Statik der Immobilie gefährden.

Die Erneuerung der Außenabdichtung, die Abdichtung oder Erneuerung des Dachs, Abfangarbeiten sowie die Entfernung gesundheitsschädlicher Stoffe sind mit enormen Kosten verbunden, die in der Regel vom Käufer nicht einkalkuliert wurden und deshalb teilweise für diesen ruinös sein können.

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Unsere Kanzlei hat sich unter anderem insbesondere auf die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bei Mängeln an Bestandsimmobilien spezialisiert und kann in diesem Bereich auf eine langjährige Expertise zurückblicken, wobei wir unsere Mandanten bundesweit auf diesem Rechtsgebiet vertreten.

Sofern zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war, übernimmt diese im Regelfall die entstehenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Gerne stehen wir Ihnen zunächst unverbindlich für eine kostenfreie Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten zur Verfügung.

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    Individuelle Beratung. Reibungslose Abläufe.

    Wenn es um emotional geprägte Themen geht, wie dies etwa im Familien- und Erbrecht der Fall ist, zeichnet sich das Team von BlumLangScherner durch ein gutes Gespür für Menschen und individuelle Beratung aus. Die Mandanten und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt! Um Sie optimal beraten und betreuen zu können, pflegt das Kanzleiteam innovative Arbeitsweisen mit klaren Abläufen und reibungsloser Kommunikation.